Infoblatt Sekundarstufe 1

April 22, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Schülerbeförderungskosten MAXX-Ticket Sekundarstufe I (Klasse 5-10) Gymnasium / Integrierte Gesamtschule / Realschule plus Die Stadt Ludwigshafen am Rhein übernimmt die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur nächstgelegenen Realschule plus bzw. zum nächstgelegenen Gymnasium oder zur nächstgelegenen Integrierten Gesamtschule im Stadtgebiet, wenn diese Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz wohnen und Ihnen der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist (Schulsitzprinzip). Besuchen Schülerinnen und Schüler eine Schule außerhalb von Rheinland-Pfalz, trägt die Stadt Ludwigshafen am Rhein die Beförderungskosten (Wohnsitzprinzip), sofern die Schülerinnen und Schüler in ihrem Gebiet wohnen. Die Aufgabe der Schülerbeförderung wird vorrangig durch die Übernahme der notwendigen Fahrtkosten für die öffentlichen Verkehrsmittel erfüllt in Form des sogenannten MAXXTickets.

Voraussetzungen Der Schulweg ist ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar, wenn er besonders gefährlich ist oder wenn der kürzeste nicht besonders gefährliche Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule in der jeweiligen Schulform bzw. mit der erstgewählten Fremdsprache länger als vier Kilometer ist. Bei der Feststellung der nächstgelegenen Realschule plus sind nur Schulen in der jeweils besuchten Schulform (integrativ oder kooperativ) zu berücksichtigen. Für die Bestimmung des nächstgelegenen G8 oder G9 Gymnasiums bzw. der nächstgelegenen Integrierten Gesamtschule ist die erste gewählte Fremdsprache maßgebend. Eine Ausnahme vom Erfordernis der nächstgelegenen öffentlichen Schule ist insbesondere möglich, wenn die nächstgelegene öffentliche Schule nachweislich nicht mehr aufnahmefähig ist.

Antragstellung Neuanträge: Dem Antrag ist ein aktuelles Passbild beizufügen und die Abgabe erfolgt ausschließlich über das Sekretariat der Schule. Die Fahrtkostenübernahme erfolgt in Form einer Jahreskarte -MAXX-Ticket- die nur für das laufende Schuljahr ausgestellt wird. Das MAXX-Ticket ist ein Angebot des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) und gilt ohne Einschränkung im gesamten VRN-Verbundgebiet. Die monatlichen MAXX-Ticket-Kosten betragen 41,20 Euro (Tarifstand Januar 2016). Das MAXX-Ticket kann zu jedem Monatsersten bestellt werden, wenn dem Bereich Schulen, bis zum 10. des Vormonats der Antrag vorliegt. Sollten Sie einen Anspruch auf Übernahme des MAXX-Tickets haben, wird Ihnen dieses per Post zugesandt. Wenn Sie keinen Anspruch auf Übernahme eines MAXX-Tickets haben, wird Ihnen eine schriftliche Ablehnung per Post zugesandt. Sie haben dann die Möglichkeit, ein MAXX-Ticket auf eigene Kosten zu erwerben.

Folgeanträge: Erfolgte bereits im letzten Schuljahr eine Fahrtkostenübernahme durch die Stadt Ludwigshafen ist keine Antragsstellung notwendig. Wenn im Folgejahrschuljahr die Klassenstufen 6-10 besucht werden. Das Ticket wird automatisch durch den Bereich Schulen verlängert, wenn kein Umzug, Wohnort- oder Schulwechsel erfolgt ist. Das MAXX-Ticket für Selbstzahler können Sie bei der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH –RNV-, Kundenzentrum, Ludwigstraße 6, 67059 Ludwigshafen am Rhein, am Berliner Platz, beantragen. Sie benötigen dafür einen RNV-Bestellschein, der von der Schule abgestempelt sein muss. Es genügt auch eine Schulbescheinigung. Diesen komplett ausgefüllten Bestellschein geben Sie anschließend, bei Erstbeantragung mit einem aktuellen Passbild, im Kundenzentrum der RNV ab. Weitere Infos für die Beantragung eines Selbstzahlertickets gibt es auch telefonisch unter der Telefonnummer 0621/465-4444. Weitere Infos über die Beantragung von Fahrkarten, Fahrpläne und Verkehrsanbindungen etc. gibt es bei dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN) im Internet unter www.vrn.de oder www.rnv-online.de Infos zum Thema Schülerbeförderung erhalten Sie auch im Internet unter www.ludwigshafen.de. W I C H T I G !!! Geht das MAXX-Ticket verloren, kann die RNV, Anschrift siehe oben, gegen eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro einmalig eine Ersatzkarte ausstellen. Bei Umzug, Wohnort- und Schulwechsel bzw. bei Verlassen der Schule muss die Stadt Ludwigshafen, Bereich Schulen Telefon 0621/504-2467, Telefax 0621/504-3332, entsprechend über die Änderungen informiert werden. Der Bereich Schulen entscheidet, ob eine Übernahme der Fahrtkosten weiterhin erfolgen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, ist das MAXX-Ticket umgehend bei dem Bereich Schulen, Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen, 4. OG., Zimmer 421, Telefon 0621/504-2467, zurückzugeben. Wird das MAXX-Ticket nicht zurückgegeben, werden Ihnen die angefallenen bzw. die anfallenden Kosten für die Folgemonate bis zur Rückgabe des MAXX-Tickets in Rechnung gestellt. Der Bereich Schulen behält sich vor, zurückgeforderte MAXX-Tickets, die nicht abgegeben werden, von Amts wegen bei der RNV zu kündigen. Bürozeiten (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) des Bereiches Schulen: Dienstag Donnerstag Freitag

09:00 Uhr – 11:30 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr 09:00 Uhr – 11:30 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr (Okt. bis Jan.) 14:00 Uhr – 18:00 Uhr (Feb. bis Sep.) 09:00 Uhr – 11:30 Uhr

Montag und Mittwoch geschlossen!

Bereich Schulen Rathausplatz 20 67059 Ludwigshafen 4. OG, Zimmer 421 Telefon 0621/504-2467 (Auskünfte) 0621/504- 2471 (Terminvergabe) Telefax 0621/504-3332 [email protected] www.ludwigshafen.de

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