Richtlinie für die Ausrichtung von Turnieren

April 25, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Stand August 2012

Richtlinie für die Ausrichtung von Turnieren 1. Für alle Turniere 1.1. Dem Landesverband sind alle Veranstaltungen in seinem Bereich (auch Freundschaftskämpfe, Einladungsturniere, Wanderpreiskämpfe) schriftlich an die Geschäftsstelle zu melden. Die Meldungen müssen die genaue Ausschreibung enthalten. Jede Veranstaltung gilt als genehmigt, falls nicht binnen 10 Tagen (Absendung) ein gegenteiliger Bescheid eintrifft. Soweit nicht im Einzelfall durch den Verband Vorgaben gemacht werden, sind die Vereine in der Durchführung des Turniers frei. Die allgemeinen Regelungen (z.B. zu den Altersklassen) müssen jedoch eingehalten werden. 1.2. Für sämtliche Turniere in Bayern gilt die Gerichtsbarkeit des BFV, sofern sie nicht unmittelbar der Gerichtsbarkeit des DFB, der EFC oder der FIE unterstehen (z.B. Deutsche Q-Turniere, Deutsche Meisterschaften, CC-Turniere, Weltcups o.ä.). Erhält ein Fechter auf einem Turnier, das der Gerichtsbarkeit des BFV untersteht, die schwarze Karte, ist dies durch die Turnierleitung mit einer Stellungnahme des Kampfrichters an den VP Sport zur Durchführung des Disziplinarverfahrens zu melden. Dies gilt auch für nichtbayerische Fechter, da der Geschäftsführende Vorstand dann eine Weiterleitung an den zuständigen Verband veranlasst. Auch Verstöße bayerischer Fechter auf Turnieren außerhalb Bayerns werden durch den BFV verfolgt (sofern nicht die Gerichtsbarkeit eines höheren Verbandes gegeben ist). 1.3. Startet auf einem Turnier ein Fechter, der keine gültige Fechtpassverlängerung hat, hat der Ausrichter dies dem DFB unter Nennung des Fechters mitzuteilen (Ausnahme Schulmeisterschaft). Ist dem Ausrichter bekannt, dass ein Fechter nicht dem BFV gemeldet ist, ist dies der Geschäftsstelle mitzuteilen. 1.4. Im Zeitraum zwischen Pfingsten und dem Saisonende (derzeit 31.07.) können Vereine, die Turniere ausrichten entscheiden, ob diese noch für die alte oder schon für die neue Saison gelten sollen. Die Altersregelung ist dann entsprechend anzupassen. Soll ein Turnier für die neue Saison gelten, ist dies auf der Ausschreibung entsprechend kenntlich zu machen.

2. Für Bayerische Qualifikationsturniere 2.1. Der Ausrichter eines Bayerischen Qualifikationsturniers ist verpflichtet, die Ausschreibung im Fecht-TurnierKurier zu veröffentlichen und der Geschäftsstelle des BFV in einer Form zukommen zu lassen, die eine Veröffentlichung im Fließtext ermöglicht. Die Geschäftsstelle übernimmt die Veröffentlichung im „ bayernsport “. Daneben muss die Ausschreibung auch in elektronischer Form zur Veröffentlichung auf der Homepage des BFV zur Verfügung gestellt werden. 2.2. Bayerische Q-Turniere sollen eine Meldung über das Online-Meldesystems des DFB (Ophardt) ermöglichen. 2.3. Innerhalb von fünf Tagen ist die Dokumentation in elektronischer Form über das Online-Meldesystem durch den Veranstalter unmittelbar zu veröffentlichen oder es ist eine übersichtliche Dokumentation an den VP Sport und die Geschäftsstelle zu senden. 2.4. Der Turniermodus wird entsprechend der Teilnehmerzahl vor Ort durch die Turnierleitung festgelegt. Im Einzelfall können Jahrgänge (bei der B-Jugend) und Geschlechter zusammengelegt werden. Sie sind dann aber getrennt zu werten. Es soll nach Möglichkeit eine Direktausscheidung (mit oder ohne Hoffnungslauf) gefochten werden. 2.5. Bei allen Q-Turnieren des BFV wird ein Technisches Direktorium (TD) zusammengestellt. Dieses setzt sich zusammen aus einem vom Veranstalter zu benennenden Mitglied, einem vom ausrichtenden Verein zu benennenden Mitglied sowie einem neutralen Mitglied. Die Zusammensetzung des TD muss vor Beginn des Turniers bekannt gegeben werden.

2.6. Das Startgeld eines BFV Q-Turniers darf nicht über dem Startgeld der Bayerischen Meisterschaften (derzeit 8,00 EUR bei Schülern bis A-Jugend und 12,00 EUR für Junioren und Aktive) liegen, wenn Pflichtkampfrichter verlangt werden. Werden diese nicht gefordert, sondern stellt der Ausrichter die Kampfrichter, kann er auch ein höheres Startgeld verlangen, das aber nicht über dem 1,5-fachen Satz des Startgelds für Bayerische Meisterschaften liegen sollte.

3. Für Bayerische Meisterschaften 3.1. Räumlichkeiten Um einen reibungslosen Ablauf der Turniere zu gewährleisten müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein. Die Halle muss: 3.1.1. ausreichend Platz für die benötigten Bahnen bieten (ca. 10 bis 12, im Einzelfall mehr oder weniger) 3.1.2. über eine Lautsprecheranlage verfügen: 3.1.3. einen Raum haben für die Turnierleitung, mit mindesten zwei Tischen und elektrischen Anschlüssen für den Computer. 3.1.4. einen Arbeitsplatz für den Waffenwart haben. Groß genug um Waffenprüfung und anfallende Reparaturen getrennt durchführen zu können, d.h. er muss ebenfalls über zwei Tische verfügen. 3.2. Pflichten des Veranstalters Der Veranstalter hat: 3.2.1. die Bahnen und Meldeanlagen auf- und wieder abzubauen 3.2.2. für den geregelten Ablauf der Pass- und Ausweiskontrolle zu sorgen. Das bedeutet auch das Eintragen der Ergebnisse in die Pässe während und am Ende des Wettkampfes. 3.2.2. den Sanitätsdienst zu organisieren. Bis zu einem Betrag von 100,00 EUR pro Tag übernimmt die Kosten hierfür der BFV. Liegen die Kosten darüber kann der Vizepräsident Finanzen eine Erstattung auch des übersteigenden Betrages auf Antrag zugestehen. 3.2.3. für die ordnungsgemäße Halle Sorge zu tragen. Soweit Hallenmiete anfällt, übernimmt diese der BFV bis zu einem Betrag von 150,00 EUR pro Tag. Liegen die Kosten darüber kann der Vizepräsident Finanzen eine Erstattung auch des übersteigenden Betrages auf Antrag zugestehen. 3.2.4. dafür Sorge zu tragen, dass während des Turniers die Teilnehmer, Kampfrichter, Betreuer und Offiziellen die Möglichkeit haben, Lebensmittel zu erwerben (z.B. durch eine Cafeteria). 3.2.5. wenn möglich einen Ausrüster zu organisieren. 3.2.6. in Absprache mit dem BFV evtl. Quartiere für die Offiziellen zu besorgen 3.2.7. Kugelschreiber zur Verwendung für die Kampfrichter zu organisieren. 3.3. Verantwortlichkeit des BFV: Der BFV stellt: 3.3.1. Melder und Bahnen (siehe unten unter 3.5.) 3.3.2. Ein Turnierteam mit Turnierprogramm, Drucker, Papier etc. 3.3.3. die Turnierleitung und das TD 3.3.5. einen Waffenwart 3.3.6. Uhren, Gewichte und Leeren 3.3.7. die Kampfrichter (nach Pflichtkampfrichterregelung) 3.3.8. Urkunden und Medaillen (siehe unter 3.4.) 3.3.9. die Ausschreibung nebst Veröffentlichung und Freischaltung im Online-Meldesystem. 3.3.10. die Veröffentlichung der Dokumentation. 3.4. Die Siegerehrung muss in einem angemessenen Rahmen stattfinden können. Urkunden für die Plätze eins bis acht sowie Medaillen für die Plätze eins bis vier stellt der BFV. Die Vereine können zusätzlich weitere Preise (Pokale oder Sachpreise) vorsehen. 3.5. Bahnen und Melder 3.5.1. Die Fechtbahnen und Melder des BFV stehen dem ausrichtenden Verein kostenlos zur Verfügung. Voraussetzung ist die Anwesenheit eines vom BFV bestimmten Waffenwartes. Die Transportkosten trägt der BFV. Das ordnungsgemäße Ent- und Verladen der Container ist zu kontrollieren. Der ausrichtende Verein hat sich rechtzeitig mit Andreas Pimpel in Verbindung zu setzen, falls das Material des BFV benötigt wird. 3.5.2. Stellt ein Verein seine eigenen Bahnen und Melder zur Verfügung, so erhält er vom BFV eine Vergütung von 25,00 EUR pro Bahn (komplette Bahn mit Verkabelung und Melderanlage)

3.5.3. Werden Bahnen und Melder gegen Leihgebühr von einem Ausrüster bezogen, erstattet der BFV 25,00 EUR pro Bahn. Liegen die Kosten darüber kann der Vizepräsident Finanzen eine Erstattung auch des übersteigenden Betrages auf Antrag zugestehen. 3.5.4. Etwaige Mängel sind sofort zu melden an: Hartmut Butschkau, 09170/ 8639

3.6. Das Startgeld der Bayerischen Meisterschaft steht dem BFV zu. Im Gegenzug sind Starter des Ausrichters von der Zahlung von Startgeld befreit. Die Verpflichtung zur Stellung von Pflichtkampfrichtern bleibt hiervon unberührt. Einnahmen aus dem Verkauf von Lebensmitteln und Getränken stehen dem ausrichtenden Verein zu. 3.7. Kosten für Halle, Sanitätsdienst u.ä. sind zunächst durch den ausrichtenden Verein zu verauslagen. Sie werden durch den Verband erstattet. Dabei ist durch den Verein ein ordnungsgemäßer Beleg vorzulegen.

4. Für die Bavarian Open 4.1. Für die Ausrichtung der Bavarian Open gelten die Vorschriften für die Ausrichtung von Bayerischen Meisterschaften entsprechend. 4.2. Zusätzlich hat der ausrichtende Verein für eine Winners-Party mit Catering im Anschluss an die am Samstag stattfindenden Wettkämpfe zu sorgen. Die Kosten hierfür übernimmt der Bayerische Fechterverband gegen Vorlage der Belege. Die Kosten sind vor Beauftragung eines Catering-Unternehmens mit dem VP Finanzen abzusprechen und von diesem zu genehmigen. 4.3. Der ausrichtende Verein organisiert ein gemeinsames Abendessen für die Offiziellen, möglichst im historischen Ambiente. 4.4. Anstelle von Medaillen stellt der BFV Pokale als Siegerpreise zur Verfügung. Nach Möglichkeit sollte für die Siegerehrung in der Halle die Möglichkeit zum Abspielen von Musik gegeben sein. 4.5. Im Vorfeld des Turniers stellt der BFV Flyer und Plakate zum Verteilen zur Verfügung.

5. Für Bezirksmeisterschaften 5.1. Die Fechtbezirke des BFV führen Bezirksmeisterschaften in eigener Verantwortlichkeit durch. 5.2. Die Bezirke können die Veranstaltung geschlossen (nur für Fechter des Bezirks), für mehrere Bezirke oder offen für jeden ausschreiben. Es können auch mehrere Bezirke eine gemeinsame Meisterschaft ausfechten. 5.3. Bei der Wahl des Turniermodus sind die Bezirke völlig frei. 5.4. Die Altersregelung des BFV gilt auch für Bezirksmeisterschaften.

6. Schlussbemerkung Der Geschäftsführende Vorstand hofft, dass die obigen Regelungen Klarheit bei der Ausrichtung von Turnieren aller Art bringen und hofft auf ein gutes Gelingen der Veranstaltungen. Die Sportordnung des DFB und das FIEReglement haben daneben selbstverständlich weiter Geltung. Die Ausrüstung muss dem jeweils aktuellen technischen Stand gemäß den jeweiligen Vorgaben des DFB entsprechen.

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