Schlussbericht 2010 - Endfassung

February 21, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Stadt Kornwestheim -R E C H N U N G S P R Ü F U N G S A M T -

Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Kornwestheim für das

Haushaltsjahr 2010

Schlussbericht 2010

Seite 2

Inhaltsverzeichnis Seite Abkürzungsverzeichnis

4

I.

Vorbemerkungen .................................................................5

1.

Allgemeines .........................................................................................................5

2.

Überörtliche Prüfung............................................................................................5

3.

Prüfungsauftrag...................................................................................................6

4.

Gegenstand der Prüfung .....................................................................................6

5.

Umfang der Prüfung ............................................................................................6

6.

Berichte über Prüfungsergebnisse und Abwicklung von Beanstandungen..........7

7.

Neues Kommunales Haushaltsrecht ...................................................................7

II. Haushaltswirtschaft Jahr 2010.........................................11 A.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan ...............................................................11

1.

Aufstellung des Haushaltsplans u. der Finanzplanung......................................11

2.

Verfahren und Grundsätze für die Ausführung des Haushaltsplan....................11

B.

Rechnungslegung ...........................................................................................12

1.

Aufstellung der Jahresrechnung........................................................................12

2.

Kassenmäßiger Abschluss, Kassenreste ..........................................................12

3.

Rechnungsergebnis...........................................................................................15

4.

a)

Verwaltungshaushalt .................................................................................15

b)

Finanzausgleich ........................................................................................20

c)

Vermögenshaushalt...................................................................................25

d)

Haushaltsreste ..........................................................................................27

Vermögensrechnung .........................................................................................29

Schlussbericht 2010

III. Zusammenfassung

des

Seite 3

Rechnungsergebnisses,

Finanzsituation .........................................................................33 IV. Einzelfeststellungen ..........................................................38 A.

Allgemeines .....................................................................................................38

B.

Haushalts- Kassen- und Rechnungswesen ..................................................38

C.

Kindergartengebühren (Elternbeiträge) inkl. Mahnbereich .........................39

D.

Aufwandsentschädigungen in der Ganztagesbetreuung.............................42

E.

Zuschüsse an Sportvereine 2010...................................................................45

F.

Zuschüsse an sonstige Vereine 2010 ............................................................46

G.

Interkommunaler Kostenausgleich für Betreuung auswärtiger Kinder ......47

H.

Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte .....................................................48

I.

Honorarberechnung für den Betriebsarzt .....................................................49

J.

Pachtabrechnung aus Automarkt im Autokino Kornwestheim ...................50

K.

Zuschuss Jugendfarm ....................................................................................51

L.

Ausnutzung von Einnahmemöglichkeiten ....................................................52

1.

Gemeindeverbindungsstrassen.........................................................................52

2.

Refinanzierung von Erschließungskosten .........................................................53

M.

Prüfung im Baubereich ...................................................................................54

N.

Kostenrechnende Einrichtungen ...................................................................56

O.

Staatliche Zuschüsse und Abrechnungen mit anderen Trägern.................60

P.

Beziehungen Stadt – Eigenbetrieb Stadtentwässerung (SEK) ....................61

V. Abschließendes Ergebnis der Prüfung...........................63 Ende

65

Schlussbericht 2010

Seite 4

Abkürzungsverzeichnis AZ

Abschlagszahlung

DA Beiträge

Dienstanweisung f. die Erhebung v. Beiträgen und Baukostenzuschüsse

FAG

Finanzausgleichsgesetz

GABL

Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg

GemO

Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

GemHVO

Verordnung des Innenministeriums über die Haushaltswirtschaft der Gemeinden des Landes Baden-Württemberg (Gemeindehaushaltsverordnung)

GemKVO

Verordnung des Innenministeriums über die Kassenführung der Gemeinden des Landes Baden-Württemberg (Gemeindekassenverordnung)

GemPrO

Gemeindeprüfungsordnung

GewSt

Gewerbesteuer

GPA

Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

HH

Haushalt

HHJ

Haushaltsjahr

i.V.m.

in Verbindung mit

KAR

Kassenausgaberest

KER

Kasseneinnahmerest

NKHR

Neues Kommunales Haushaltsrecht

RPA

Rechnungsprüfungsamt

SBT

Sachbuchteil

StrG

Straßengesetz

VFA

Verwaltungs- und Finanzausschuss

VmH

Vermögenshaushalt

VOB/A

Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A

VOB/B

Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B

VOL

Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen

VwH

Verwaltungshaushalt

VwV

Verwaltungsvorschrift

Schlussbericht 2010

I.

Vorbemerkungen

1.

Allgemeines

Seite 5

Mit der Erstattung des Schlussberichts im Gemeinderat findet die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2010 ihren Abschluss. Dieser Schlussbericht dient nach den gesetzlichen Bestimmungen dem Gemeinderat als Unterlage für die Beurteilung der Haushalts- und Finanzwirtschaft sowie vor allem als Unterlage für die Beratung und die Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung. Er soll keinen allgemeinen Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungsamts enthalten; vielmehr ist es die Aufgabe dieses Berichts, in gedrängter Form zum Verlauf der Haushaltswirtschaft sowie zum Jahresergebnis Stellung zu nehmen und nicht aufgeklärte oder nicht anerkannte Prüfungsbemerkungen, die nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamts als nicht erledigt gelten können, und Bemerkungen von grundsätzlicher Bedeutung zusammenzufassen. Aus diesem Grunde wurde auf die Wiedergabe der einzelnen Haushalts- und Rechnungsergebnisse verzichtet, da diese bereits in der Vorlage vom 30.06.2011 an den VFA enthalten sind und eingehend erläutert wurden.

2.

Überörtliche Prüfung Die überörtliche Prüfung wird von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) durchgeführt. Diese ist im 4.Quartal 2009 im Haus gewesen, um die Jahresrechnungen 2003-2008 abschließend zu prüfen. Das wesentliche Ergebnis dieser Prüfung wurde am 19.01.2010 in einer Schlussbesprechung zusammen mit den beteiligten Ämtern und der Verwaltungsspitze erörtert. Der Prüfungsbericht der GPA wurde am 25.08.2010 erstellt. Der Gemeinderat wurde über die wesentlichen Inhalte des Prüfungsberichts am 17.02.2011 unterrichtet (§ 114 Abs. 4 GemO). Die Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfungsbericht wurde am 18.02.2011 vorgenommen und mit einem weiteren Schreiben vom 10.03.2011 ergänzt. Die Prüfungsfeststellungen sind nach den Stellungnahmen erledigt oder können nach Auffassung der GPA auf Grund der Zusagen der Verwaltung Kornwestheim als erledigt gelten. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit dem Schreiben vom 21.09.2012 zum Abschluss dieser überörtlichen Prüfung die uneingeschränkte Bestätigung nach § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO erteilt. Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim ist über den Prüfungsabschluss (VwV GemO Nr. 1zu § 114) zu unterrichten. Der Gemeinderat wurde in der Sitzung vom 27.09.2012 mündlich unterrichtet. Zum Jahresanfang 2012 führte die GPA wiederum ein überörtliche Prüfung der Bauausgaben bei der Stadt Kornwestheim durch. Hierbei wurden die Haushaltsjahre 2008-2011 geprüft. Am 13.02.2012 fand ein Abschlussgespräch über die Prüfung statt. Der Prüfungsbericht der GPA vom 30.05.2012 ging zwischenzeitlich bei der Stadt Kornwestheim ein. Die Stellungnahme durch die Fachämter ist zeitnah geschehen.

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Ob mit den von der Verwaltung vorgenommenen Stellungnahmen und Zusagen zu einzelnen Prüfungspunkten, die Feststellungen des Prüfungsberichts der GPA als erledigt anerkannt werden bzw. aufgrund der Zusagen der Verwaltung als erledigt gelten, steht noch aus. Das Regierungspräsidium Stuttgart muss daher bezüglich der Prüfung der Bauausgaben 2008-2011 die nach § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO erforderliche Bestätigung zum Abschluss der überörtlichen Prüfung noch erteilen. Erst dann kann der GR der Stadt Kornwestheim gemäß § 114 Abs. 4 GemO i. V. m. § 43 Abs. 5 und Nr. 1 der VwV zu § 114 GemO über den Prüfungsabschluss unterrichtet werden.

3.

Prüfungsauftrag Die Zuständigkeit des Rechnungsprüfungsamts zur örtlichen Prüfung ergibt sich aus den §§ 110, 112 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg.

4.

Gegenstand der Prüfung Die Jahresrechnung im Sinne von § 95 Abs.1 GemO ist Gegenstand der örtlichen Prüfung. Gemäß § 5 GemPrO ist sie unter Einbeziehung der Unterlagen des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens sowie der Vermögensverwaltung zu prüfen. Diese beinhaltet nach § 39 Abs.1 GemHVO der alten Fassung den kassenmäßigen Abschluss (§ 40 GemHVO alte Fassung), die Haushaltsrechnung (§ 41 GemHVO alte Fassung) und die Vermögensrechnung (§§ 43/44 GemHVO alte Fassung). Beigefügt wurden der Jahresrechnung die in § 39 Abs.2 GemHVO alte Fassung aufgeführten Anlagen. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen sowie seinen Anlagen einschließlich Finanzplan sind des weiteren Bestandteil der Prüfung.

5.

Umfang der Prüfung Bereits vor der Aufstellung der Jahresrechnung und im Berichtsjahr selbst sind zur Vorbereitung der Jahresprüfung in großem Umfang Vorgänge der Verwaltung vorausgehend oder begleitend geprüft worden. Auch die Ergebnisse der im Berichtszeitraum durchgeführten nachgehenden Prüfung fließen in die Prüfung der Jahresrechnung mit ein. Bei der Prüfung unterscheidet man folgende Vorgehensweise: - Vorausgehende Prüfung Im Bedarfsfall ist die Prüfung der Vorgänge bereits vor ihrem kassenmäßigen Vollzug angezeigt (§ 5 Abs. 2 GemPrO). Damit ist die sog. Visakontrolle gemeint. Auch im Haushaltsjahr 2010 wurde in bestimmten Bereichen an dieser Visakontrolle festgehalten. So ist durch eine interne Regelung festgelegt, dass sämtliche Einzelauszahlungsanordnungen über das Rechnungsprüfungsamt der Stadtkasse zur Auszahlung zugeleitet werden. Auch zahlreiche Gebühren- und Beitragsbescheide und Ersatzrechnungen an Dritte werden vor der Zustellung an die Zahlungspflichtigen vom Rechnungsprüfungsamt überprüft. Im Bereich der technischen Ämter werden sämtliche Bauleistungsverträge und Honorarverträge mit freiberuflich Tätigen dem Rechnungsprüfungsamt vor Auftragserteilung zur Prüfung vorgelegt.

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- Begleitende Prüfung Dies ist die laufende Prüfung der einzelnen Kassenvorgänge (§ 112 Abs. 1 Ziff.1 GemO). Sie erfolgt nach dem Kassenvollzug. - Nachgehende Prüfung Bei manchen Vorgängen ist schon aus ökonomischen Gründen eine Prüfung nur in größeren Zeitabschnitten zweckmäßig. Andere Vorgänge wiederum erstrecken sich oft über Jahre. Sie können nicht immer aktuell geprüft werden und müssen deshalb einer späteren Prüfung vorbehalten bleiben. Bei der Prüfung können Schwerpunkte gebildet werden. Ihre Auswahl soll so getroffen werden, dass jedes Prüfungsgebiet je nach Schwierigkeit und wirtschaftlicher Bedeutung in angemessenen Zeitabständen eingehend geprüft wird. So ist es zu erklären, dass einzelne Ämter oder Haushaltsunterabschnitte zum Teil nur in größeren Zeiträumen unter Zusammenfassung mehrerer Haushaltsjahre - dann aber schwerpunktmäßig - geprüft werden.

6.

Berichte über Prüfungsergebnisse und Abwicklung von Beanstandungen Die Ergebnisse der Prüfung werden in Berichten und sonstigen Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamts dargestellt. Die Berichte richten sich je nach Bedeutung an den Oberbürgermeister, die Dezernenten oder die Ämter. Sie bilden in ihrer Gesamtheit den Bericht über das Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung, der dem Oberbürgermeister nach § 110 Abs. 2 GemO vorzulegen ist. Die geprüften Ämter haben zu den Prüfungsbemerkungen Stellung zu nehmen. Die zu erledigenden Prüfungsbemerkungen werden vom Rechnungsprüfungsamt überwacht und dokumentiert. Bei vielen Prüfungsfeststellungen ist der geldwerte Erfolg der Prüfung angegeben. Wert und Erfolg lassen sich aber nicht allein an finanziellen Ergebnissen der Prüfung messen, weil sie auch präventiv wirkt. Wichtig ist, dass die Prüfung mit dazu beiträgt, dass die Verwaltung rechtmäßig, sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig arbeitet. Mit praktischen Vorschlägen trägt das Rechnungsprüfungsamt auch zu strukturellen und organisatorischen Verbesserungen bei, womit wiederum Fehlerquellen vermieden werden können.

7.

Neues Kommunales Haushaltsrecht Am 22.April 2009 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen. Mit diesem Gesetz wurden nun die Grundlagen für das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) geschaffen. Das Gesetz ist in den meisten Teilen ( u.a. Änderung der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und des Eigenbetriebsgesetz) rückwirkend zum 01.01.2009 und im Übrigen ( u.a. Änderung des Kommunalabgabengesetzes) am 09.05.2009 (Tag nach der Verkündung) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht eine 7-jährige Übergangsfrist (bis zum 31. Dezember 2015) für die Umstellung vor. Der ursprüngliche Umstellungszeitpunkt für die Anwendung des NKHR vom 1. Januar 2016 wurde um weitere 4 Jahre, also bis zum Jahr 2020, verlängert. Während der Übergangszeit gelten die bisherigen Regelungen weiter. Die einzelnen Gemeinden können jedoch bereits einen früheren Zeitpunkt zur Umstellung auf das neue Haushaltsrecht wählen, wovon bereits einige Kommunen Gebrauch gemacht haben.

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Zielsetzung der kommunalen Haushaltswirtschaft bleibt weiterhin die Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung. Es muss gewährleistet sein, dass die anfallenden Ausgaben durch entsprechende Einnahmen finanziert werden können. Durch die Ergänzung einer Darstellung des Ressourcenverbrauchs wird die Steuerungsqualität des Haushalts- und Rechnungswesens verbessert. Grundlage der Haushaltsplanung und Haushaltsrechnung war bislang die Ebene des Geldvermögens. Das kameralistische System weist nach, in welchen Umfang die anfallenden Ausgaben durch Einnahmen ausgeglichen sind. Die dadurch zur Verfügung gestellten Informationen sind jedoch unvollständig und können zu Fehlentscheidungen verleiten. In der Kameralistik werden nur Vorgänge erfasst, die im laufenden Jahr zu einer Minderung bzw. Erhöhung des Geldvermögens führen. Stehen Belastungen zwar fest, die erst in künftigen Haushaltsjahren zu Ausgaben führen, wird dies in einer Geldvermögensrechnung trotzdem nicht angezeigt. Das Ressourcenverbrauchskonzept trägt diesen Schwächen Rechnung und weist Erhöhungen und Minderungen des Nettovermögens aus. Es stellt daher standardisiert die Veränderung des Nettovermögens einer Kommune dar und zeigt damit frühzeitig an, ob bei Ersatzinvestitionen bzw. für die Rückstellungszwecke finanzielle Engpässe entstehen werden. Dadurch steht den Kommunen ein "Frühindikator" zur Verfügung, der einen besseren Einblick in die gegenwärtige und zukünftige finanzielle Situation der Stadt erlaubt. Die Stadt Kornwestheim hat die Umstellung auf das NKHR zum 01.01.2013 vorgesehen. Die Umstellung auf das neue Recht bedarf bei den Städten und Gemeinden eines erheblichen Vorlaufs. Das Gesamtvermögen muss erfasst, bewertet und fortgeschrieben sein, eine Kosten- und Leistungsrechnung muss eingeführt werden und der Produktplan muss in Grundsätzen festgelegt sein. Weiter werden einmalige und fortlaufende Kosten entstehen; u.a. muss die vorhandene Haushalts- und Rechnungswesen-Software angepasst werden und die Verwaltungsbediensteten müssen fortgebildet werden. Die Stadt Kornwestheim hat deshalb zum „Projekt NKHR“ einen Zeitplan erstellt und die 5 Teilprojekte Qualifizierung und Kommunikation, Eröffnungsbilanz, Produktplan und Haushaltsstruktur, Organisation des Rechnungswesens und Softwareumstellung gebildet, die ämterübergreifend u.a. auch mit Mitarbeitern des Rechnungsprüfungsamtes besetzt sind und im Jahr 2010 mit den jeweiligen Arbeiten zur Umstellung begonnen haben. Durch die Arbeit im Teilprojekt 2 „Eröffnungsbilanz“ ist zum 01.November 2010 die Inventurrichtlinie und die Inventarordnung der Stadt Kornwestheim in Kraft getreten. Das bewegliche Vermögen kann ab diesem Zeitpunkt mit der entsprechenden Software „Hallo KAI“ von allen Ämtern erfasst und bewertet werden. Die Ersterfassung des beweglichen Vermögen ist im Sommer 2011 abgeschlossen worden. Daraufhin ist im Zeitraum Dezember 2011 bis Januar 2012 die erste Folgeinventur durchgeführt worden. Die Inventarisierung der Vermögensgegenstände bei der Feuerwehr erfolgt durch den Gerätewart vor Ort. Die Einspielung für die Bilanzeröffnung hat noch zu erfolgen. Die Ersterfassung der beweglichen Vermögensgegenstände der Kläranlage wurde durchgeführt. Auch zur Erfassung und Bewertung des unbeweglichen Vermögens haben Anfang 2011 entsprechende Schulungen stattgefunden, so dass im Frühjahr 2011 mit der Erfassung und Bewertung von Grundstücken, Gebäuden, Straßen usw. im Programm AnKom2 begonnen werden konnte.

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Das Rechnungsprüfungsamt hat von Anfang an die Bewertung und Erfassung des unbeweglichen Vermögens beratend begleitet und somit in der Aufstellungsphase für die Eröffnungsbilanz in Teilbereichen geprüft. Damit ist gewährleistet, dass Bewertungsvorschriften, sowie Vereinfachungsregelungen für die erstmalige Bewertung richtig angesetzt werden und somit wesentliche Bewertungsfehler, die evtl. umfassende Änderungen nötig machen würden bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013 vermieden werden können. Durch das NKHR mussten auch Verordnungen wie die GemHVO und die GemKVO komplett überarbeitet und neu gefasst werden. Beide Verordnungen sind zum 01.01.2010 in Kraft getreten. Gegenüber der bisherigen GemHVO ergeben sich große Änderungen und Neuerungen bei den Vorschriften zur Haushaltsplanung, zum Jahresabschluss (der bisherigen Jahresrechnung), zum neuen kommunalen Gesamtabschluss, zur Bildung von Rückstellungen, zum Ansatz und zur Bewertung des Vermögens und durch die Übernahme der Buchführungsvorschriften aus der GemKVO. Somit gelten zum heutigen Zeitpunkt die neuen Fassungen der GemHVO und GemKVO und die bereits zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Änderungen in der GemO. Im Schlussbericht 2010 werden daher Verordnungshinweise, die sich auf die alten Fassungen beziehen mit „alte Fassung“ bezeichnet.

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Prüfung der Jahresrechnung 2010 der Stadt Kornwestheim

Zahlenteil Haushaltsjahr 2010

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Schlussbericht 2010

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II. Haushaltswirtschaft Jahr 2010 A.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan

1.

Aufstellung des Haushaltsplans u. der Finanzplanung Der Gemeinderat hat nach Einbringung des Entwurfs und dessen Beratung die Haushaltssatzung für das Jahr 2010 am 19.12.2009 beschlossen. Nach § 81 Abs. 2 GemO ist die beschlossene Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Diese Frist konnte nicht ganz eingehalten werden. Bis zum Erlass der Haushaltssatzung waren die Grundsätze der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 83 GemO zu beachten. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 16.02.2010 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. Die Haushaltssatzung wurde gemäß § 81 GemO am 17.12.2009 vom Gemeinderat beschlossen, öffentlich bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt. Die übrigen verfahrensrechtlichen Vorschriften beim Erlass der Haushaltssatzung (81 GemO) sind beachtet worden.

2.

Verfahren und Grundsätze für die Ausführung des Haushaltsplan - Örtliche Ausführungsbestimmungen Die Bestimmungen zur Ausführung des Haushaltsplans wurden den Ämtern bekannt gegeben. Sie wurden darin aufgefordert, beim Vollzug des Haushaltsplans gemäß § 77 Abs.2 GemO wirtschaftlich und sparsam zu verfahren. - Überwachung der Ausgaben Für die Führung der Haushaltswirtschaft während des Haushaltsjahres sind die Ansätze, insbesondere die Ausgabenansätze des Haushaltsplans verbindlich. Da die Haushaltsansätze zumeist nur geschätzt werden können, lässt sich die Überschreitung von Haushaltsansätzen nicht immer vermeiden. Deshalb hat die Verwaltung nach § 27 GemHVO die Inanspruchnahme der Ausgabemittel zu überwachen, damit über- und außerplanmäßige Ausgaben vermieden bzw. zusätzlich erforderliche Mittel rechtzeitig bewilligt und bereitgestellt werden können. Vor allem bei den Überschreitungen der Ausgabeansätze sind von der Verwaltung besondere Voraussetzungen zu beachten. Dazu gehört u.a., dass bei Mehrausgaben die vorherige Genehmigung über die Stadtkämmerei schriftlich zu beantragen ist, wobei diese zu begründen sind und ein Deckungsvorschlag zu unterbreiten ist. Erst dann können entsprechende Verpflichtungen eingegangen werden. Ergänzend dazu enthalten die Bestimmungen zur Ausführung des Haushaltsplans Jahr für Jahr eindringliche Appelle an die Ämter, die Inanspruchnahme der Haushaltsmittel genau zu überwachen.

Schlussbericht 2010

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Die Stadtkämmerei hat zum 30.06.2010 einen Finanzzwischenbericht mit einer Übersicht der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben erstellt. Anhaltspunkte, die einen Nachtragshaushalt erforderlich machen lagen nicht vor. Es kann bestätigt werden, dass die Vorschriften für den Haushaltsplanvollzug beachtet wurden. Die Verwaltung hat zusammen gefasst, anlässlich der vorläufigen Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2010, den VFA am 30.06.2011 über alle Haushaltsüberschreitungen informiert (s. Jahresrechnung 2010 Anlage 1 der Stadtkämmerei).

B.

Rechnungslegung

1.

Aufstellung der Jahresrechnung Die Jahresrechnung 2010 wurde im April 2011 abgeschlossen. Damit wurde die gesetzliche Frist für die Aufstellung der Jahresrechnung nach § 95 Abs.2 GemO (innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres) eingehalten. Das vorläufige Rechnungsergebnis wurde dem VFA bereits 30.06.2011 bekannt gegeben (s. Vorlage Stadtkämmerei 217/2011).

2.

Kassenmäßiger Abschluss, Kassenreste Der kassenmäßige Abschluss enthält nach den Vorschriften der GemHVO die SollEinnahmen und Soll-Ausgaben, die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben bis zum Abschlusstag und die Kasseneinnahme- und Kassenausgabereste. Die Differenz zwischen allen Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben ist das buchungsmäßige Kassenergebnis, das keine Auswirkung auf das Ergebnis der Haushaltsrechnung (Soll-Ergebnis) hat, wohl aber festzustellen ist, um den Kassenbestand und das Kassenergebnis ins neue Rechnungsjahr zu übertragen. Der Kassenbestand im Jahr 2010 war eine Ist-Mehreinnahme (IME) und betrug zum 31.12.2010 genau 17.502.772,32 EUR Der Kassenbestand (Zahlungsmittel und Bestände auf Konten der Stadtkasse) reichte im Haushaltsjahr jederzeit aus, um alle fälligen Zahlungen rechtzeitig leisten zu können. Mit dazu beigetragen haben, dass die Einnahmen vorsichtig veranschlagt und die Mittel für Investitionen frühzeitig und reichlich bereitgestellt waren. Durch die gute Kassenliquidität konnte wie in den Vorjahren auf die Inanspruchnahme von Kassenkrediten verzichtet werden. Die nicht benötigten Kassenmittel, insbesondere die Mittel aus Rücklagen, wurden während des Rechnungsjahres als Festgelder, sowie auf dem Geldmarktkonto angelegt. Die hohen Zinseinnahmen des Vorjahres konnte aufgrund der niedrigen Zinssätze jedoch nicht gehalten werden und sind im Vergleich zum Vorjahr um rd. 700.000,- EUR gesunken. Dadurch fielen die Zinseinnahmen auf den niedrigsten Wert in den letzten 5 Jahren. Trotz des sinkenden Zinsniveaus mit Zinssätzen von 0,7 % und 1,0 % beim Geldmarktkonto und je nach Laufzeit 1,15 % bis 2,5 % bei Festgeldern konnten insgesamt 613.620,61 EUR Zinseinnahmen erzielt werden. Gegenüber dem Planansatz von insgesamt 700.000,- EUR fiel das Zinsaufkommen um 86.379,39 EUR niedriger aus. Jahr 2010 2009 2008 2007 2006

EUR 613.620,61 1.325.097,78 1.936.471,44 1.526.441,17 886.647,29

Schlussbericht 2010

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Kassenreste Die Stadtkämmerei stellt in ihrem Bericht zur Jahresrechnung in den Anlagen 1 und 2 immer alle Kassenreste des Jahres dar. Das folgende Schaubild zeigt daher ergänzend hierzu die Entwicklung der Kassenreste in den letzten 5 Jahren:

Kasseneinnahme- und Kassenausgabereste 2009-2010 in EUR 2.000.000 1.750.000 1.500.000 1.250.000 1.000.000 750.000 500.000 250.000 0

2006

2007

2008

2009

2010

Jahr KER Verwaltungshaushalt

KAR Verwaltungshaushalt

KER Vermögenshaushalt

KAR Vermögenshaushalt

Dabei ist folgendes aufgefallen: Kasseneinnahmereste Kasseneinnahmereste (KER) sind Beträge, um welche die Soll-Einnahmen höher sind als die Ist-Einnahmen. Kasseneinnahmereste sind oft stichtagsbezogen und werden im Lauf des Folgejahres bezahlt. Ein Großteil der KER geht daher bereits im Januar des Folgejahres ein. Im Verwaltungshaushalt lagen die KER in den letzten Jahren zwischen 1,3 und 1,5 Mio. EUR. Eine Ausnahme stellt hierbei das Jahr 2010 dar, in dem ein KER von rund 1,9 Mio. EUR gebildet wurde. Für diesen großen Kassenrest waren größtenteils Gewerbesteuerzahlungen in Höhe von rd. 735.000,- € verantwortlich, die im Dezember 2010 veranschlagt wurden. Bis Ende Februar 2011 waren rd. 300.000 EUR bezahlt. In den übrigen Fällen mit rd. 250.000 EUR sind Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet worden, bei denen in einigen Altfällen alle bisherigen Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos verlaufen sind.

Schlussbericht 2010

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Ebenso nennenswert ist der Kassenrest für die Gewinnablieferung der Abwasserbeseitigung in Höhe von 326.900,00 €. Die veranschlagte Gewinnablieferung ist zu Beginn des Folgejahres eingegangen: Die Summe dieser beiden genannten Kassenreste (etwas über 1 Mio. EUR) hätte den KER des Verwaltungshaushalts 2010 auf ca. 900.000,- EUR reduziert.

KER Verw.haushalt

2006

2007

2008

2009

2010

1.313.839 €

1.468.793 €

1.502.585 €

1.468.061 €

1.910.832 €

Die KER entstehen hauptsächlich durch 2 Arten von Einnahmeresten: Zum einen sind das Zahlungen, die im Dezember ins Soll gestellt werden, jedoch erst im Januar des Folgejahres zur Zahlung fällig werden, wie z.B. Vergnügungssteuer fürs 4.Quartal, Abrechnungen für Hallen- und Trainingsgebühren, sowie Abrechnungen für Kostenerstattungen für erbrachte städtische Leistungen gegenüber Dritten, wie z.B. den GmbHs oder dem Eigenbetrieb. Diese Beträge gehen dann auch recht zeitnah im neuen Haushaltsjahr ein. Im Jahr 2010 sind z.B. ca. 248.000,- EUR an KER nur durch Abrechnungen von Verwaltungsleistungen der Stadt (Verwaltungskostenbeiträge, Leistungen der IUK oder der Städtischen Baubetriebe etc.) für die Stadtwerke oder die anderen städtischen GmbHs entstanden. Diese Beträge sind dann alle im Folgejahr eingegangen. Zum anderen handelt es sich um Rückstände schon längst fälliger Zahlungen, z.B. aus Gewerbesteuer, Bußgeldern oder Benutzungsgebühren für Obdachlosenunterkünfte, die zu einem großen Teil auch aus den Vorjahren stammen und teilweise nur schwer mit geeigneten Vollstreckungsmaßnahmen beizutreiben sind. Kassenausgabereste Kassenausgabereste (KAR) entstehen, wenn Ausgaben das laufende Haushaltsjahr betreffen, jedoch erst im folgenden Haushaltsjahr ausbezahlt werden. Hierbei handelt es sich meistens um Schlussrechnungen und Endabrechnungen, die kurz vor Ende des Jahres eingehen und daher erst im neuen Jahr kassenmäßig abgewickelt werden können. Im Verwaltungshaushalt liegen die KAR im Jahr 2010 bei rd. 891.000,- EUR, merklich höher als im Vorjahr 2009. Für diesen großen Kassenrest war vor allem der Straßenentwässerungsanteil an die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH für die Gemeindestraßen in Höhe von 312.000,- EUR verantwortlich. Auf den Bereich der Straßen und Gebäudeunterhaltung fielen Beträge von rd. 200.000,- EUR; im Vergleich zum Vorjahr rd. 70.000,- EUR niedriger. Damit liegen die KAR um 243.723,- EUR höher als im Vorjahr 2009.

KAR Verw.haushalt

2006

2007

2008

2009

2010

241.464 €

556.035 €

1.728.403 €

647.623 €

891.346 €

Schlussbericht 2010

3.

Rechnungsergebnis

a)

Verwaltungshaushalt

Seite 15

Die Jahresrechnung 2010 schließt im Verwaltungshaushalt mit einem Überschuss in Höhe von 1.384.690,84 EUR ab. Damit konnten die gesetzlichen Bestimmungen des § 22 Abs.1 GemHVO (alte Fassung) nach denen der Verwaltungshaushalt eine Zuführung an den Vermögenshaushalt erwirtschaften soll, erfüllt werden. Dazu im Vergleich die Vorjahreszahlen (ohne Cent-Beträge) : Im Haushaltsplan 2010 wurde aufgrund der schlechten prognostizierten gesamtwirtschaftlichen Lage ein Fehlbetrag in Höhe von 6.5 Mio. EUR veranschlagt. Zum Jahresende konnte man im Verwaltungshaushalt, entgegen aller Einschätzungen, per Saldo einen Überschuss von 1.384.690,84 EUR feststellen. Dieser Überschuss wird dem Vermögenshaushalt als Investitionsrate zugeführt. Im Verwaltungshaushalt ist somit eine deutliche Verbesserung in Höhe von 7.923.390,84 EUR eingetreten. Der positive Konjunkturverlauf begünstigte die Einnahmenseite des Verwaltungshaushaltes. Höhere Gewerbesteuereinnahmen von rd. 2,3 Mio. EUR (Planansatz für das Jahr 2010 waren 12 Mio. EUR), der Gemeindeanteil an Einkommensteuer von 1,2 Mio. EUR, die Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft von 810 TEUR und die erhöhten Einnahmen bei der Grundsteuer in Höhe von 493 TEUR beeinflussten wesentlich die positive Entwicklung der Einnahmen.

Jahr

EUR

2010

1.384.690

2009

- 5.901.338

2008

12.622.003

2007

19.548.978

2006

3.087.328

2005

3.489.707

2004

- 186.005

2003

6.408.058

2002

- 568.454

2001

-2.716.184

Die deutlichen Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, die meistens durch Nachzahlungen entstehen und grundsätzlich nicht planbar sind, ermöglichten der Stadt Kornwestheim eine gute Zuführungsrate für das Jahr 2010. Betrachtet man z.B. die letzten 10 Jahre, hat die Stadt Kornwestheim keine positive Zuführungsrate erwirtschaftet, wenn weniger als insgesamt 14 Mio. EUR an Gewerbesteuer eingenommen worden sind. Damit zeigt sich, wie stark der Haushalt der Stadt Kornwestheim und insbesondere die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt von der Gewerbesteuer abhängig ist. Dies bestätigte sich auch im Haushaltsjahr 2010 in dem über 14 Mio. EUR, genauer gesagt 14.334.256,98 €, eingenommen werden konnten.

Schlussbericht 2010

Seite 16

Vergleich Zuführungsrate/Gewerbesteuer

in Mio. EUR 35 30 25 20 15 10 5 0

Jahr

-5 -10

2001

2002

2003

2004

2005

Gew erbesteuer (in Mio.EUR)

2006

2007

2008

2009

2010

Zuführungsrate (in Mio. EUR)

Von den höheren Gewerbesteuereinnahmen fließen im Jahr 2011 im Rahmen des Finanzausgleichs und der Kreisumlage ca. 1,96 Mio. EUR (das entspricht ca. 83,9%) ab.

Die GPA führt in ihrem Geschäfts- und Kommunalbericht 2010 zu den Kommunalfinanzen aus, dass im Jahr 2009 das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 5 v. H. – so stark wie noch nie in der Nachkriegszeit – zurückgegangen ist, wobei der wirtschaftliche Einbruch nach den Auswertungen des Statistischen Bundesamts (PM 12 v. 13.01.2010) hauptsächlich im Winterhalbjahr 2008/2009 stattfand. Als Folge davon sind die Netto-Steuereinnahmen (Steueraufkommen nach Abzug der an Bund und Land abzuführenden Gewerbesteuerumlage) um 14,5 v. H. oder rd. 1,7Mrd. EUR eingebrochen und mit knapp 10 Mrd. EUR auf das Niveau von 2006 zurückgefallen. Im Vergleich zu damals, hat sich 2009 allerdings kein positiver Finanzierungssaldo, sondern ein Defizit von rd. 2,6 Mrd. EUR ergeben. Diese Entwicklung verdeutlicht die starke Abhängigkeit der Gemeinden (GV) von der nicht oder nur wenig beeinflussbaren konjunkturellen Entwicklung. Besonders fällt auf, dass das Gewerbesteueraufkommen in den Stadtkreisen nur leicht (3,1 v.H.) zurückgegangen ist, während die kreisangehörigen Gemeinden einen deutlichen Einbruch(- 30,9 v.H.) hinnehmen mussten. Vom gesamten Gewerbesteueraufkommen in Baden-Württemberg entfielen auf die neun Stadtkreise rd. 1,3 Mrd. EUR bzw. 34,7 v. H. (2008: 27,5 v. H.) und auf die restlichen rd. 1.100 Städte und Gemeinden rd. 65,3 v. H. bzw. rd. 2,5 Mrd. EUR.

Die Erwirtschaftung eines Überschusses im Verwaltungshaushalt wurde aber auch durch Einsparungen auf der Ausgabenseite durch geringere Ausgaben bei den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwände in Höhe von 542 TEUR und darüber hinaus 614 TEUR bei Personalausgaben beeinflusst. Insgesamt konnten bei den ausgaben im Verwaltungshaushalt per Saldo rund 1,96 Mio. EUR, verteilt über sämtliche Unterabschnitte, eingespart werden.

Schlussbericht 2010

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Das Ziel muss es weiterhin sein, nachhaltig wirkende Konsolidierungsmaßnahmen weiter zu verfolgen, um im Verwaltungshaushalt Ausgaben zu reduzieren und Einnahmen zu erhöhen, da die Stadt Kornwestheim sich nicht auf hohe Gewerbesteuereinnahmen verlassen kann und über den FAG auch die Zuweisungen vom Land starken Schwankungen unterworfen sind. Die beiden folgenden Schaubilder stellen einen Überblick über die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts 2010 dar: Einnahmen Verwaltungshaushalt 2010: 63,3 Mio. EUR Steuern: 35,4 Mio. Grundsteuer A und B: 4,8 Mio. Gew erbesteuer: 14,3 Mio. Einkommensteueranteil: 13,0 Mio. andere Steuern: 3,3 Mio.

Sonstige Finanzeinnahmen: 8,6 Mio. Zinsen, Konzessionsabgaben : 4,8 Mio. Kalkulatorische Einnahmen: 3,8 Mio.

14%

56%

20%

10%

Verw altungs- und Betriebseinnahmen Allg. Zuweisungen

Allgemeine Zuweisung: 6,5 Mio.

Steuern

Verwaltungs- und Betriebseinnahmen: 12,8 Mio. Gebühren, Entgelte, Mieten u.a.: 5,3 Mio. Innere Verrechnungen: 4,2 Mio. Zuw eisungen, Zuschüsse: 3,3 Mio.

Sonstige Finanzeinnahmen

Ausgaben Verwaltungshaushalt 2010: 63,3 Mio. EUR Zuführung an den Vermögenshaushalt: 1,4 Mio.

2%

Verw altungs- und Betriebsausgaben

Sonstige Finanzausgaben: 24,0 Mio. FAG und Gewerbesteuerumlage : 10,9 Mio. Kreisumlage: 12,1 Mio. Sonst. Umlagen und Finanzausgaben: 1,0 Mio.

Zuw eisungen und Zuschüsse Personalausgaben Zuführung an den Vermögenshaushalt Sonstige Finanzausgaben

38% 25%

30% Personalausgaben: 16,1 Mio.

5%

Zuweisungen und Zuschüsse: 3,0 Mio.

Verwaltungs- und Betriebsausgaben: 18,8 Mio. Verw altungs- und Betriebsausgaben: 10,9 Mio Verrechnungen: 4,1 Mio. Kalkulatorische Kosten: 3,8 M io.

Schlussbericht 2010

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Nachfolgend sollen nun bei den Einnahmen die wichtigsten Steuern und Zuweisungen und bei den Ausgaben die Umlagen genauer betrachtet werden: Bei den Einnahmen ist die Gewerbesteuer immer wieder starken Schwankungen durch die Wirtschaftslage und daraus resultierenden Nachveranlagungen oder entschiedenen Steuerverfahren unterworfen. Dies wirkt sich dann zeitversetzt und abgeschwächt auch auf die Schlüsselzuweisungen aus. Die beiden anderen Steuerarten (Grundsteuer A und B, Einkommensteuer) bleiben im 5-Jahres-Vergleich recht konstant. In einem normal verlaufenden Haushaltsjahr ohne sehr hohe oder sehr niedrige Gewerbesteuereinnahmen machen die Grundsteuer A und B, die Gewerbesteuer, die Schlüsselzuweisungen und der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im Jahr ca. 60 % der Gesamteinnahmen im Verwaltungshaushalt aus. In Haushaltsjahr 2010 beträgt der prozentuale Anteil rd. 58 %. Das folgende Schaubild zeigt die letzten 5 Jahre in der Übersicht. Man erkennt, dass bei deutlich höheren Gewerbesteuereinnahmen wie im Jahr 2007 die vier genannten Einnahmearten 67% des Volumens des Verwaltungshaushalts ausmachen. In einem Jahr mit schlechten Gewerbesteuereinnahmen wie 2009 und keinen Schlüsselzuweisungen sinkt der Anteil an diesen Einnahmen auf nur noch 49% und kann mit den anderen Finanzeinnahmen wie Gebühren, Entgelte, Zinsen usw. nicht aufgefangen werden, so dass letztendlich nur eine Zuführung vom Vermögenshaushalt das Defizit ausgleichen kann. Im Jahr 2010 allerdings erhöhte sich der Anteil an den Einnahmen im Volumen des Verwaltungshaushalts um 9%Punkte auf insgesamt 58%, was dem prozentualen Stand des Rechnungsjahres 2006 entspricht. Hierdurch konnte eine positive Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt ermöglicht werden. Entwicklung wichtiger Steuern und Zuweisungen in den letzten 5 Jahren in Mio. EUR 80 75 70 65

58,38 Mio.

76,55 Mio.

45

58%

40 35

67%

10

61%

49%

58%

31,27 M io.

30 25 20 15

63,33 Mio.

70,09Mio.

60 55 50

62,85 Mio.

18,92 M io .

14,50 M io. 12,89 M io .

14,33 M io. 12,97 M io.

11,51 M io .

5 3,62 M io. 0 2006

13,39 M io .

14,49 M io .

13,01M io.

4,81M io .

4,99 M io

2,45 M io.

2007

2008

Volumen Verwaltungshaushalt Grundsteuer A und B (konstant zwischen 4 und 5 Mio) Gew erbesteuer Schlüsselzuweisungen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

2009

-0,05 M io .

2010 Jahre

Schlussbericht 2010

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Vergleicht man die Einnahmen in EUR je Einwohner in Kornwestheim mit dem Landesdurchschnitt in der vergleichbaren Gemeindegrößenklasse liegen diese zwar bei der Grundsteuer A mit 1,05,- EUR/Einw. (Landesdurchschnitt: 2,50 EUR/Einw.) unter dem Landesdurchschnitt, was jedoch zu vernachlässigen ist. Mit der für Kornwestheim viel bedeutenderen Grundsteuer B liegt die Stadt mit 154,27 EUR/Einw. (Landesdurchschnitt: 141,51,EUR/Einw.) über dem Landesdurchschnitt. Bei der Gewerbesteuer ist die Tendenz für Kornwestheim ansteigend. 2009 lag Kornwestheim mit 421,- EUR/Einw. im Vergleich zum Landesdurchschnitt mit 461,- EUR/Einw. stark unter dem Landesdurchschnitt. Daran merkte man, dass die Wirtschaftskrise Kornwestheim doch deutlich getroffen hat. Im Jahr 2010 steigt zwar der Betrag auf 460,- EUR/Einw., damit liegt Kornwestheim dennoch weiterhin unter dem Landesdurchschnitt von 499,- EUR/Einw.. Die Differenz verkleinerte sich somit um effektiv 1 Euro. Bei den Hebesätzen liegt Kornwestheim bei der Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 370 um 10 Punkte und bei der Gewerbesteuer ebenfalls mit einem Hebesatz von 370 um 22 Punkte über dem Landesdurchschnitt in der vergleichbaren Gemeindegrößenklasse. Auf der Ausgabenseite des Verwaltungshaushalts machen die allgemeinen Umlagen, wie die Gewerbesteuerumlage, die FAG-Umlage und die Kreisumlage mit 36% (Vorjahr 40%) des Volumens den höchsten prozentualen Anteil an den Ausgaben aus. Die zweitgrößte Ausgabenposition sind die Personalkosten, die 2010 einen Anteil von 25% (Vorjahr 24%) an den Ausgaben des Verwaltungshaushalts haben. Durch den Überschuss im Verwaltungshaushalt in Höhe von rd. 1,4 Mio. EUR gibt es positive Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt. Das folgende Schaubild zeigt die prozentuale Entwicklung der 3 wichtigsten Ausgabenarten des Verwaltungshaushalts im Vergleich zum Haushaltsvolumen in den letzten 5 Jahren. Dabei kann man erkennen, dass diese 3 Ausgabenarten jährlich ca. 2/3 der Ausgaben im Verwaltungshaushalt ausmachen. Prozentuale Anteile der wichtigsten Ausgaben im Verwaltungshaushalt in den letzten 5 Jahren

Millionen 80 70

76,55 Mio. 70,09 Mio.

58,32 Mio.

62,85 Mio.

63,33Mio.

60 50 40 30

28,74%

34,02%

40,01%

29,56%

32,94%

20 10 23,77% 0

17,64%

2006 5,29%

20,36%

2007 25,54%

2008 18,01% Jahr

Volumen des Verw altungshaushalts davon Personalausgaben davon Wichtige Umlagen (Kreisumlage, FAG-Umlage) davon Zuführungsrate an den VmHH

24,34%

2009

25,36%

0,0%

2010

2,19%

Schlussbericht 2010

Seite 20

Die wichtigsten und unbeeinflussbarsten Ausgaben des Verwaltungshaushalts sind weiterhin die allgemeinen Umlagen (Gewerbesteuerumlage, FAG-Umlage und Kreisumlage). Diese sind 2010 prozentual als auch betragsmäßig gesunken, verglichen zum Vorjahr. Dennoch ist der Stand 2010 der zweit höchste in den letzten 7 Jahren (näheres dazu unter 3 b Finanzausgleich): Entwicklung der wichtigsten Umlagen 30.000.000 22.994.851 EUR

in Mio. EUR

25.000.000 20.000.000

22.004.749 EUR 17.347.227 EUR 20.617.571 EUR

15.000.000

19.858.151 EUR

25.146.343 EUR

20.717.684 EUR

10.000.000 5.000.000 0 2004

b)

2005

2006

2007 Jahr

2008

2009

2010

Finanzausgleich Auch in diesem Jahr wurde der Finanzausgleich geprüft, da über den Finanzausgleich ein beachtlicher Teil der städtischen Einnahmen und Ausgaben läuft und dieser sich somit wesentlich auf das Haushaltsergebnis auswirkt. Auch können die negativen Auswirkungen des durch extrem hohe Gewerbesteuereinnahmen sehr guten Jahres 2007 auf das Jahr 2010 gezeigt und die wichtigsten Ergebnisse der FAG-Prüfung anschaulich dargestellt werden. Auf die Schilderung der Zusammensetzung und Berechnung des FAG wird verzichtet. Prüfung Jahr 2010 Bei der durchgeführten Prüfung des Finanzausgleichs 2010 wurden sowohl die Bemessungsgrundlagen, also die Ermittlung der Steuerkraftmesszahl und Bedarfsmesszahl überprüft, als auch die Berechnung der Zuweisungen und der Finanzausgleichsumlage und ob diese auch in der entsprechenden richtigen Höhe in den städtischen Haushalt geflossen sind. Dies kann so insgesamt bestätigt werden. Bei den weiteren Ausführungen muss noch bemerkt werden, dass der Finanzausgleich mit den jahresgenauen Zahlen gerechnet worden ist und nicht mit den Zahlen, die in der Haushaltsrechnung im Jahr 2010 gebucht worden sind. Zahlungen, die 2010 eingegangen sind und das Jahr 2009 betreffen, werden herausgerechnet, Zahlungen für das Jahr 2010, die erst 2011 eingegangen sind, werden hinzugerechnet. Die Stadt Kornwestheim hat 2010 nur insgesamt rd. 12 Mio. EUR an Einnahmen aus dem Finanzausgleich erhalten. Im Jahr 2009 waren dies lediglich 7,6 Mio. EUR also fast 4,4 Mio. EUR mehr, was hauptsächlich auf die allgemeinen Schlüsselzuweisungen zurückzuführen ist, da die Stadt Kornwestheim für 2010 aufgrund der niedrigeren Steuerkraftmesszahl, die unter der Bedarfsmesszahl lag, Schlüsselzuweisungen in Höhe von 3,55 Mio. EUR erhalten hat. (2009 gab es keinerlei Schlüsselzuweisungen)

Schlussbericht 2010

Seite 21

Die beiden folgenden Schaubilder zeigen daher die unterschiedliche prozentuale Verteilung der Einnahmen im Jahr 2009 ohne Schlüsselzuweisungen Einnahmen Finanzausgleich 2009 insg. 7,6 Mio.EUR Schlüsselzuw eisungen 0,00%

Zuw.Gr.Kreisstadt 3,52%

Fam.leistungsausgleich 15,48%

Zuw. zu den Ausbild.kosten 0,18%

Investitionspauschale 11,22%

Sachkostenbeiträge Schulen 17,58%

Umsatzsteuer 35,08% Zuweisung Gemeindeverb. strassen 0,07%

Zuweisung zum Strassenbau 0,19%

Kindergartenlastenausgleich § 129b 14,67% Kindergartenlastenausgleich § 129c 2,02%

und im Vergleich dazu im Jahr 2010 mit Schlüsselzuweisungen: Einnahmen Finanzausgleich 2010 insg. 12 Mio.EUR Schlüsselzuw eisungen 29,70%

Fam.leistungsausgleich 15,48%

Zuw.Gr.Kreisstadt 2,23%

Zuw. zu den Ausbild.kosten 0,12%

Sachkostenbeiträge Schulen 11,37%

Kindergartenlastenausgleich § 129b 14,67%

Investitionspauschale 11,22% Umsatzsteuer 22,31%

Zuweisung Gemeindeverb. strassen 0,07%

Zuweisung zum Strassenbau 0,12%

Kindergartenlastenausgleich § 129c 2,02%

Den Einnahmen gegenüber stehen die Ausgaben des Finanzausgleichs. Für die FAGUmlage und die Kreisumlage wurden für das Jahr 2010 rund 20,86 Mio. EUR aufgewendet. Per Saldo hat die Stadt Kornwestheim rd. 8.89 Mio. EUR in den Finanzausgleich gezahlt. Rechnet man jedoch bei den Ausgaben noch die Gewerbesteuerumlage 2010 (rd. 2,1 Mio. EUR) und bei den Einnahmen noch der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer hinzu, der im Jahr 2010 rd. 13 Mio. EUR betrug, ergibt sich letztendlich aus allen staatlichen Zuweisungen und Umlagen ein positiver Saldo von rd. 1,9 Mio. EUR zu Gunsten der Stadt Kornwestheim.

Schlussbericht 2010

Seite 22

Vergleich Jahre 2006-2010, Ausblick auf 2011 und 2012 Im Verlauf der Jahre 2006 bis 2008 stiegen die Steuereinnahmen von Bund, Land und Kommunen jährlich. Davon hat die Stadt Kornwestheim profitieren können. Im Jahr 2009 folgte ein wirtschaftlicher und damit steuerlicher Einbruch, der sich nun langsam aber sicher ausgleicht. Im Wesentlichen stiegen die Zuweisungen im Jahr 2010: Der Familienleistungsausgleich (+ rd. 293 TEUR), die Zuweisung für die Sachkostenbeiträge der Schulen (+ rd. 30 TEUR), der Kindergartenlastenausgleich (+ rd. 162 TEUR) und der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+ rd. 1,3 TEUR; nicht im Schaubild dargestellt). Lediglich der Anteil an der Einkommensteuer war um 50 TEUR geringer wie im Vorjahr (= rd. 13 Mio. EUR). EUR

Entw icklung der Zuweisungen 2006 - 2010

3.500.000 3.000.000 2.500.000 2.000.000 1.500.000 1.000.000 500.000 0 2006 Fam.leistungsausgleich

2007

2008

Kindergartenlastenausgleich

2009

2010

Sachkostenbeiträge

Jahr

Umsatzsteuer

Gleichzeitig sind die Ausgaben (FAG-Umlage und Kreisumlage) um rd. 2 Mio. EUR gesunken und werden laut Plan weiter sinken. Umlagen 2006 - 2012 EUR 14.000.000

12.855.598

12.000.000 10.000.000

10.160.849 9.809.810

10.194.109 9.842.823

8.000.000 5.820.971

6.280.630

6.826.913

2007

2008

12.069.716 8.786.753

11.164.600

9.407.100 7.071.900

6.190.100

6.000.000 4.000.000 2.000.000 0 2006

FAG-Umlage

2009 Jahr

2010

Kreisumlage

2011 (Plan)

2012 (Plan)

Schlussbericht 2010

Seite 23

Betrachtet man nun den Finanzausgleich der Jahre 2006-2010 insgesamt, erkennt man, dass die Gesamteinnahmen aus dem FAG, nach dem Einbruch im Jahr 2009, wieder gestiegen und die Gesamtausgaben wiederum gesunken sind. So konnte 2010 ein positiver Saldo von rd. 1,9 Mio. EUR erzielt werden. 2006 2007 2008 2009 2010 Summe Einnahmen aus FAG 10.561.761 € 10.254.937 € 12.912.497 € 7.607.101 € 11.964.782 € Gemeindeanteil an der Eink.Steuer 11.430.646 € 12.852.447 € 14.412.815 € 13.019.339 € 12.969.271 € Gesamteinnahmen

21.992.407 € 23.107.384 € 27.325.312 € 20.626.440 € 24.934.053 €

Ausgaben FAGu. Kreisumlage 15.663.794 € 16.474.739 € 16.987.762 € 22.665.408 € 20.856.469 € Ausgaben Gewerbesteuerumlage 3.165.446 € 6.125.142 € 3.428.807 € 2.332.246 € 2.138.382 € Gesamtausgaben Einnahmen der Stadt Kornwestheim

18.829.240 € 22.599.881 € 20.416.569 € 24.997.654 € 22.994.851 €

3.163.167 €

507.503 €

6.908.742 € -4.371.213 €

1.939.202 €

Kornwestheim hat 2010 wieder Schlüsselzuweisungen in Höhe von 3,5 Mio. EUR und damit wieder deutlich mehr Einnahmen aus dem FAG erhalten. Die Schlüsselzuweisungen werden in den kommenden Jahren steigen und somit höhere Einnahmen bewirken. Die Anteile an der Umsatz- und der Einkommensteuer werden sich stabilisieren und steigen gemächlich. Auf der Ausgabenseite werden sich die FAG-Umlage und die Kreisumlage im Jahr 2011 um rd. 5 Mio. EUR gegenüber dem Jahr 2010 reduzieren und 2012 wieder steigen. Grundsätzlich wird die Stadt Kornwestheim im Jahr 2011 wieder einen positiven Saldo erzielen und dadurch das Gesamtergebnis positiv beeinflussen. Auswirkungen der Gewerbesteuereinnahmen 2010 auf den Finanzausgleich 2012 In den vorherigen Diagrammen sieht man bereits, wie sich hohe Gewerbesteuereinnahmen 2 Jahre später auf die Steuerkraftmesszahl und damit auf allg. Zuweisungen und Umlagen auswirken. Die Gewerbesteuer-Ist-Einnahmen im Jahr 2010 belaufen sich auf 14.334.256,EUR und steigen somit zum Vorjahr um rd. 1,3 Mio. EUR. Eine allzu große Differenz zwischen den Gewerbesteuereinnahmen der Vorjahre wirkt sich negativ auf den Finanzausgleich aus. 

Aus den Bemessungsgrundlagen des Jahres 2010 errechnet sich eine moderate Steuerkraftmesszahl von rd. 26,88 Mio. EUR, die die für 2012 ermittelte Bedarfsmesszahl von rd. 34,79 Mio. EUR bei weitem nicht erreicht.



Dadurch ergibt sich wieder eine positive Schlüsselzahl. Da sich die allgemeinen Schlüsselzuweisungen aus der Schlüsselzahl berechnen, erhält die Stadt Kornwestheim im Jahr 2012 allgemeine Zuweisungen nach §5 Abs.2 FAG in Höhe von ca. 5,5 Mio. EUR (2010: 3,55 Mio. EUR).

Schlussbericht 2010

Seite 24



Auch die kommunale Investitionspauschale nach §4 FAG steigt auf über 1,45 Mio. EUR (2010: rd. 1,25 Mio. EUR) an, da die Steuerkraftsumme je Einwohner der Stadt Kornwestheim deutlich unter dem Landesdurchschnitt liegt und dadurch die anzurechnende Einwohnerzahl sogar erhöht wird, bevor sie mit der entsprechenden Quote multipliziert wird.



Die FAG-Umlage geht deutlich auf 7 Mio. EUR (2010: rd. 8,8 Mio. EUR) zurück, da die Steuerkraftsumme nur mit einem moderat erhöhten Umlagesatz multipliziert wird.



Die Kreisumlage ermittelt sich auch aus der Steuerkraftsumme und wird mit einem Hebesatz von 36,5 v. H. in der Summe auf rd. 11,2 Mio. EUR (2010: rd. 12 Mio. EUR) sinken.

Auswirkung der Gewerbesteuer auf den FAG 35.000.000 EUR

14.000.000 EUR 13.000.000 EUR

30.000.000 EUR

12.000.000 EUR 11.000.000 EUR

25.000.000 EUR

10.000.000 EUR 9.000.000 EUR

20.000.000 EUR

8.000.000 EUR 7.000.000 EUR

15.000.000 EUR

6.000.000 EUR 5.000.000 EUR

10.000.000 EUR

4.000.000 EUR 3.000.000 EUR

5.000.000 EUR

2.000.000 EUR 1.000.000 EUR

0 EUR

0 EUR

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Jahr Schlüsselzuweisungen

Investitionspauschale

FAG-Umlage Gewerbesteuereinnahmen

Kreisumlage

2011

2012

Schlussbericht 2010

c)

Seite 25

Vermögenshaushalt Die beiden folgenden Schaubilder stellen zuerst einen Überblick über die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts 2010 dar: Einnahmen Vermögenshaushalt 2010: 12,6 Mio. EUR Sonstige Einnahmen: 3,7 Mio. Beiträge u.ä. Entgelte: 0,2 Mio. Vermögenserlöse: 4,5 Mio.

Darlehensrückflüsse: 0,8 Mio. Zuw eisungen,Zuschüsse: 2,9 Mio.

2% 29%

36%

11%

22% Vermögenserlöse Beiträge und ähnliche Entgelte Sonstige Einnahmen Zuführung vom Verwaltungshaushalt Entnahme aus allg. Rücklage

Entnahme aus allg. Rücklage: 2,8 Mio.

Zuführung vom Verwaltungshaushalt: 1,4 Mio.

Ausgaben Vermögenshaushalt 2010: 12,6 Mio. EUR Vermögenserwerb: 3,1 Mio. Grundstücke: 2,0 Mio. Beteiligungen und sonst. Bewegl. Sachen: 1,1 Mio.

Sonstige Ausgaben:3,2 Mio. Darlehen: 2,2 Mio. Zuschüsse: 0,9 Mio. Tilgung von Krediten: 0,1 Mio.

25% 25%

Hoch- und Tiefbaumaßnahmen: 6,3 Mio.

50% Vermögenserwerb: Sonstige Ausgaben: Hoch- und Tiefbaumaßnahmen:

Schlussbericht 2010

Seite 26

Im Vermögenshaushalt konnten auf der Ausgabenseite im Vergleich zu den Planzahlen Wenigerausgaben bzw. Einsparungen erzielt werden. Insgesamt waren dies per Saldo rd. 5 Mio. EUR. Die Einsparungen ergaben sich vor allem aus den nicht verbrauchten Mitteln bei Hoch- und Tiefbaumaßnahmen in Höhe von 4,12 Mio. EUR, sowie bei den Zuweisungen und Zuschüssen zu Investitionen mit 984 TEUR. Ein großer Teil der nicht verbrauchten Mittel wird jedoch zu einem späteren Zeitpunkt benötigt, deshalb in den folgenden Haushaltsjahren wieder veranschlagt werden und somit künftige Haushalte belasten. Durch die Einsparungen im Vermögenshaushalt und durch eine nicht geplante Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt über 1,38 Mio. EUR konnte aus der allgemeinen Rücklage entgegen der im Haushaltsplan veranschlagten Rückklagenentnahme in Höhe von 10.102.300,- EUR ein um rd. 7,3 Mio. EUR reduzierter Betrag in Höhe von 2.770.849,- EUR entnommen werden. Der Rücklagenbestand wurde dadurch um diesen Betrag reduziert und hat zum 31.12.2010 noch einen Gesamtstand von 40.597.503,96 EUR. Von diesen Rücklagenmittel stehen in den Folgejahren rd. 33,4 Mio. EUR als einsetzbare Finanzierungsmittel zur Verfügung, die restlichen Mittel (in Höhe von rd. 7,2 Mio. EUR) sind durch die Mindestrücklage und Bausparverträge gebunden. Entwicklung der Zuführungen zum Vermögenshaushalt Nach § 22 Abs. 1 GemHVO (alte Fassung) muss die Zuführung zum Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, dass die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden können, soweit dafür keine Einnahmen nach § 1 Abs. Nr.2-4 GemHVO (alte Fassung) - z.B. Entnahmen aus Rücklagen - zur Verfügung stehen. Die Zuführung soll ferner mindestens so hoch sein wie die aus Entgelten gedeckten Abschreibungen der kostenrechnenden Einrichtungen. Allein die Höhe der Zuführungsrate ist nicht sonderlich aussagekräftig. Erst die NettoInvestitionsrate (Zuführungsrate abzüglich Schuldentilgung und Kreditbeschaffungskosten) lässt den kommunalpolitischen Handlungsspielraum im Investitionsbereich erkennen. Die Netto-Investitionsrate hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt (die Zahlen in Klammern zeigen den Landesdurchschnitt für Gemeinden mit 20.000 - 50.000 Einwohnern): HHJ 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000

EUR 1,3 Mio -6,0 Mio 12,5 Mio 19,5 Mio 3,0 Mio 3,5 Mio - 0,3 Mio 6,3 Mio - 0,6 Mio - 2,8 Mio - 3,2 Mio

EUR je Einwohner 42 (19) -192 (34) 402 (243) 629 (223) 97 (151) 111 (45) -9 (55) 208 (-26) - 22 (27) - 94 (119) - 106 (188)

Schlussbericht 2010 in EUR/Einw.

Seite 27

Vergleich Nettoinvestitionsrate Kornwestheim/Landesdurchschnitt Baden-Württemberg

700

629

600

Kornwestheim

Landesdurchschnitt

500 402

400 300

223

208 200

151

119

111

100

55

27

0 -22 -100 -200

243

-26

97 34

45

42

19

-9

-94

2001

2002

2003

2004

2005

2006

Jahr

2007

2008

2009

2010

-192

-300

Die ordentlichen Tilgungen beliefen sich 2010 auf 70.687,04 EUR. Eine Zuführung zum Vermögenshaushalt konnte in Höhe von 1.384.690,84 EUR erreicht werden. Die gesetzliche Mindesthöhe der Zuführungsrate wurde damit weit übertroffen.

d)

Haushaltsreste Haushaltseinnahmereste wurden im Rechnungsjahr 2010 in Höhe von rd. 1,79 Mio. EUR gebildet. Hiervon fielen rd. 1,16 Mio. EUR auf Grundstückserlöse allgemein. Die Haushaltsausgabereste auf 31.12.2010 betrugen insgesamt 5.010.662,46 EUR. Dabei entfiel der größte Teil (rd. 4,99 Mio. EUR) auf den Vermögenshaushalt und sind somit insgesamt im Vergleich zum Vorjahr um rd. 1,6 Mio. EUR gesunken, in dem Haushaltsreste von 6,63 Mio. EUR gebildet wurden. Der Anteil der Haushaltsausgabereste im Verwaltungshaushalt betraf die Umlage an den Zweckverband Pattonville in Höhe von 23.516,03 EUR. Der Gemeinderat hatte am 24.03.2011 der Bildung dieser Haushaltsausgabereste und deren Übertragung in das Rechnungsjahr 2011 zugestimmt. Zum Vergleich die Haushaltsausgabereste der Vorjahre: Jahr 2009 2008 2007 2006

EUR 6.630.039,29 5.980.693,78 6.472.679,51 11.370.798,96

2005 5.818.994,18 2004 8.448.212,61

Schlussbericht 2010

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Durch die Senkung der Haushaltsausgabereste ist man 2010 auf den betragsmäßig niedrigsten Stand der letzten 7 Jahre gekommen. Während in den Jahren 2000-2006 (mit Ausnahme Jahr 2005) die Haushaltsreste meistens ein Volumen von über 80% des Vermögenshaushalts ausgemacht haben und 2004 sogar das Volumen des Vermögenshaushalts überschritten haben (106%), haben sie sich seit 2007 im normalen Rahmen eingependelt und machten im Vorjahr 2009 32,94 % des Volumen des Vermögenshaushalts aus. Im Rechnungsjahr 2010 stieg der Anteil um rd 6,5 Prozentpunkte auf insgesamt 39,47 %. (Volumen Vermögenshaushalt: 12,63 Mio. EUR / Haushaltsausgabereste: 4,99 Mio. EUR , s. Schaubild).

Anteil Haushaltsreste am Volumen des Vermögenshaushalts in Mio. EUR 30

25,97%

25 20 15 10

HHVolumen Vermögenshaushalt

32,56% 32,94%

29,74% 88,92%

39,47%

106,65%

davon Ausgabereste

5 0 2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Jahr

Nach dem Rechnungsergebnis 2010 hätten rd.10,6 Mio. EUR (Vorjahr ca. 13 Mio. EUR) an nicht verbrauchten Mitteln als Haushaltsausgabereste ins Jahr 2011 übertragen werden können. Haushaltsausgabereste belasten das Rechnungsergebnis des Jahres in dem sie gebildet werden und verbessern das Ergebnis des Jahres, in dem sie aufgelöst werden. Sie dürfen daher nur zeitlich befristet und zur sparsamen Mittelbewirtschaftung gebildet werden. Diese Vorgabe wurde durch die Reduzierung der Haushaltsreste auf 5,01 Mio. EUR erreicht. Hierzu gehören folgende größere Vorhaben, bei denen sich die Haushaltsreste auf rd. 4,481 Mio. EUR belaufen:       

Elektronische und Grafische Datenverarbeitung (110 TEUR) Neuordnung des Kunst- und Werkbereichs im Ernst-Sigle-Gymnasium (57 TEUR) Räume für die Ganztagesbetreuung in der Eugen-Bolz-Förderschule (195.TEUR) Neubau der Stadtbücherei (247 TEUR) Sanierungsmaßnahmen insgesamt (312. TEUR), Straßenbaumaßnahmen insgesamt (168 TEUR), sowie Umbaumaßnahmen des Kulturhauses (584 TEUR).

In den letzten Prüfungsberichten wurde vom Rechnungsprüfungsamt darauf hingewiesen, dass bei der Veranschlagung der Ausgaben des Vermögenshaushalts das Prinzip der Kassenwirksamkeit stärker beachtet werden soll. D.h. Ausgaben sind nur in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich zu leistenden Beträge zu veranschlagen bzw. sorgfältig zu schätzen, soweit sie nicht errechenbar sind (vgl. § 10 Abs. 1 GemHVO).

Schlussbericht 2010

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Auch in diesem Rechnungsjahr hat die Verwaltung das Prinzip der Kassenwirksamkeit stärker umgesetzt und zeigt dadurch wesentliche Verbesserungen im Vergleich zu den Vorjahren. Vor allem in den oben aufgelisteten Bereichen war die Veranschlagung neuer Mittel angemessen und vernünftig. Grundsätzlich müssen im Bereich der Sanierungsgebiete stets Mittel vorhanden sein, um die Grunderwerbe und daraus folgende Arbeiten, wie Bau- und Abbruchmaßnahmen reagieren zu können. Daher ist die Bildung von Haushaltsausgaberesten notwendig. Bei Baumaßnahmen aber auch größeren Anschaffungen von beweglichen Vermögensgegenständen dürfen Haushaltausgabereste nur bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinem wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann, verfügbar sein (§ 19 Abs. 1 GemHVO). Bei mehrjährigen Investitionen sollte die Veranschlagung anhand der vorliegenden Pläne und Kostenberechnungen anteilig über die Ausgaben bei der jeweiligen Haushaltsstelle für das laufenden HHJ und über Verpflichtungsermächtigungen für die folgenden Jahre erfolgen (vgl. § 9 und § 11 GemHVO).

4.

Vermögensrechnung Die Gemeinden müssen nach § 43 GemHVO in der Vermögensrechnung mindestens die geldwerten Rechte und Verbindlichkeiten ausweisen. Die Sachwerte des Anlagevermögens können in besonderen Nachweisen zusammengefasst oder in der Vermögensrechnung selbst fortgeschrieben werden. Das Innenministerium hat in der Verwaltungsvorschrift zur Vermögensrechnung vom 20.11.1984 empfohlen, für die Vermögensrechnung bestimmte Muster und ein dafür entwickeltes landeseinheitliches EDV-Programm anzuwenden. Muster und Programm lassen es zu, die Vermögensrechnung auf das Geldvermögen als Mindestinhalt zu beschränken, als Teil-Vermögensrechnung z.B. das Sachvermögen der kostenrechnenden Einrichtungen mit einzubeziehen oder in einer Vollvermögensrechnung auch das übrige Verwaltungsvermögen darzustellen. Diese VwV ist zum 31.12. 2008 außer Kraft getreten, kann aber bis zur Umstellung auf die kommunale Doppik weitergeführt werden. Die Stadt hat die empfohlenen Muster nicht übernommen, sondern führt die auf das Geldvermögen beschränkte Vermögensrechnung weiterhin im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge. Dies ist ausreichend bis der gesamte Haushalt auf das NKHR umgestellt wird.

Schlussbericht 2010

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Geldvermögensrechnung Nach § 43 Abs.1 GemHVO ist das Geldvermögen der Stadt (Beteiligungen, Darlehensforderungen, Geldanlagen, Rücklagen) in der Vermögensrechnung auszuweisen. Veränderung des Geldvermögens im Jahre 2010 Anfangsstand 01.01.2010 Zugänge Abgänge Endstand 31.12.2010 davon entfallen auf die Allgemeine Rücklage Sonderrücklage Finanzanlagen Eigenkapital Stadtwerke KWH (Stadtentwässerung) Eigenkapital Stadtwerke LB-KWH GmbH Eigenkapital Städt. Wohnbau GmbH Stammkapital Techmoteum Stammkapital KLOK Darlehensforderungen aus HHmitteln sonst. Geschäftsanteile u.ä. Finanzanlagen gesamt: zusammen

84.641.390,37 EUR 2.180.000,00 EUR 3.497.438,82 EUR 83.323.951,55 EUR 40.597.503,96 EUR 257.281,93 EUR 2.556.459,41 EUR 11.327.866,34 EUR 9.361.291,88 EUR 1.000.000,00 EUR 250.000,00 EUR 17.788.712,22 EUR 184.835,81 EUR 42.469.165,66 EUR 83.323.951,55 EUR

Das Geldvermögen hat im Jahr 2010 um 1.317.438,82 EUR abgenommen. Im Rechenschaftsbericht der Stadtkämmerei (S. 26-28) sind die Sollbestände und die Vermögensanlagen im Einzelnen dargestellt. Das folgende Schaubild zeigt die Entwicklung des Geldvermögens der Stadt Kornwestheim in den letzten 5 Jahren auf.

54,00 52,00 50,00 48,00 46,00 44,00 42,00 40,00 38,00 36,00 34,00 32,00 30,00 28,00 26,00 24,00 22,00 20,00 18,00 16,00 14,00 12,00 10,00 8,00 6,00 4,00 2,00 0,00 0,21

Geschäftsanteile u.ä. Sonderrücklage

Stammkapital Eigenbetrieb Stadtentwässerung KWH

Stammkapital Stadtwerke LB-KWH GmbH

Stammkapital KLOK

2009

1,00 0,25 0,21 0,26

2,55

Darlehensforderungen aus HHMitteln

0,26

9,36

11,33

Stammkapital Städt.Wohnbau GmbH

2008 Jahr

1,00 0,25

6,16

11,33

Stammkapital Techmoteum

0,26

0,00

9,36

14,05

16,31

43,37

Allg. Rücklage

2007

9,36

2006

0,00

17,31

17,31

14,58

1,00 0,25 0,19

9,36

16,14

28,13

42,77

53,73

Entwicklung des Geldvermögens der Stadt Kornwestheim

1,00 0,25 0,19

in Mio. EUR

2,55

11,33

2010

1,00 0,25 0,18 0,26

9,36

17,79

40,60

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Schlussbericht 2010

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Das Geldvermögen betrug insgesamt: In Mio. EUR Jahr 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004

83,32 EUR 84,64 EUR 96,35 EUR 85,72 EUR 72,64 EUR 76,26 EUR 63,00 EUR

Allgemeine Rücklage Stand der allg. Rücklage am 1.1.2010 Zugang Abgang Stand auf 31.12.2010 davon sind gebunden Guthaben aus 3 Bausparverträgen Mindestbetrag der allg. Rücklage (Pflichtrücklage) Rücklagemittel zur freien Verfügung (31.12.)

43.368.353,52 EUR 0,00 EUR 2.770.849,56 EUR 40.597.503,96 EUR 5.816.059,01 EUR 1.408.500,00 EUR 33.372.944,95 EUR

Schulden Stand der äußeren Kredite am 1.1.2010 Schuldenaufnahmen Schuldentilgung Stand auf 31.12.2010

350.591.22 EUR 0,00 EUR 70.687,04 EUR 279.904,18 EUR

Der tatsächliche Schuldenstand hat somit im Rechnungsjahr 2010 um 70.687,04 EUR abgenommen. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Stadt beträgt bei einer Einwohnerzahl von 31.068 (Stand 30.06.2009) 9,01 EUR (im Vorjahr 11,25 EUR). Die durchschnittliche Verschuldung der kreisangehörigen Gemeinden in Baden-Württemberg zwischen 20.000 und 50.000 Einwohnern beträgt nach der letzten Statistik des Statistischen Landesamtes auf 31.12.2009 371,- EUR je Einwohner. Zu diesen Schulden des Stadthaushalts sind die Schulden des Eigenbetriebs (Abwasserbeseitigung) hinzuzurechnen. Der Eigenbetrieb ist eine nicht rechtsfähige Einrichtung der Stadt. Die von ihm übernommenen oder neu aufgenommenen Kredite sind Schulden der Stadt. Deshalb ist eine zusammengefasste Betrachtung notwendig.

Schlussbericht 2010

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Die rückwirkend zum 01.01.2008 ausgelagerten Bereiche der früheren Stadtwerke (Gas, Wasser etc.) in die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH sind dagegen hierbei nicht mehr zu berücksichtigen und wurden auch in der nachfolgenden Tabelle nicht mehr berücksichtigt. Gesamtschuldenstand Lfd. Nr. Art 1.

Stand am 01.01.2010

Schulden der Stadt aus Krediten (Kämmereischulden)

2.

Das sind je Einwohner (Landesdurchschnitt)

3.

Schulden des Sondervermögens mit Sonderrechnung aus Krediten bei der Stadt (Trägerdarlehen SEK)

III. Zusammenfassung Finanzsituation

des

Stand am 31.12.2010

350.591,22 EUR

279.904,18 EUR

11,25 EUR (371,00 EUR)

9,01 EUR (445,00 EUR)

12.518.00,00 EUR

11.868.000,00 EUR

Rechnungsergebnisses,

Die Stadt Kornwestheim hat im Jahr 2010 entgegen dem Planansatz im Verwaltungshaushalt einen Überschuss von 1.384.690,84 EUR erwirtschaftet. Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage im Jahr 2009 musste man bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2010 von Defiziten ausgehen. Zahlenmäßig hatte man diese Defizite auf 6.538.700 EUR prognostiziert. Der tatsächliche positive Konjunkturverlauf 2010 begünstigte das Ergebnis merklich. Im Verwaltungshaushalt ist somit eine deutliche Verbesserung von 7.923.390,84 EUR eingetreten. Hierdurch konnte man eine positive Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt bewerkstelligen. Nach § 22 Abs.1 GemHVO (alte Fassung) muss die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden können. Da es keine Kreditbeschaffungskosten für das Jahr 2010 gab, beträgt der Mindestbetrag die Höhe der ordentlichen Tilgung von 70.687,04 EUR. Die nicht geplante Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt in Höhe von über 1,38 Mio. EUR übertrifft den Mindestbetrag bei Weitem. Die deutliche Verbesserung des Verwaltungshaushaltes konnte sowohl durch konjunkturbedingte Mehreinnahmen, als auch über Einsparungen auf der Ausgabenseite erwirtschaftet werden.

Schlussbericht 2010

Seite 34

Höhere Gewerbesteuereinnahmen von rd. 2,3 Mio. EUR, ein höherer Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer von 1,2 Mio. EUR, Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft von 810 TEUR und Grundsteuereinnahmen in Höhe von 493 TEUR beeinflussten die positive Entwicklung auf der Einnahmenseite. Einsparungen auf der Ausgabenseite durch ca. 542 TEUR beim sächlichen Verwaltungsund Betriebsaufwands und darüber hinaus 614 TEUR bei den Personalausgaben trugen ebenfalls ihren Teil zu dem Überschuss bei. Wie sich die Gewerbesteuereinnahmen in Kornwestheim den nächsten Jahren entwickeln werden, kann nicht vorausgesagt werden. Weiterhin werden die Zuweisungen des Landes in den nächsten Jahren wahrscheinlich nicht steigen, sondern es werden sich eher die Umlagen erhöhen und sich damit auf den Verwaltungshaushalt der Stadt Kornwestheim negativ auswirken. Im Vermögenshaushalt konnte hauptsächlich die nicht geplante Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt auf der Einnahmeseite verbucht werden. Nicht erreicht werden konnten im Jahr 2010 die Einnahmeansätze im Bereich der gewerblichen Grundstückserlöse und bei den Beiträgen und Entgelten. Die Ausgabenseite war sowohl durch Wenigerausgaben bzw. Einsparungen als auch durch Mehrausgaben geprägt. So konnte durch Wenigerausgaben bzw. Einsparungen, aber auch zeitliche Verschiebungen bei den Hoch- und Tiefbaumaßnahmen 4,12 Mio. EUR und bei den Zuweisungen und Zuschüssen zu Investitionen mit 987 TEUR verbucht werden. Ungeplante Mehrausgaben in Höhe von 2,18 Mio. EUR entstanden für das gewährte Darlehen an die Städtische Wohnbau Kornwestheim GmbH zur Finanzierung des Sabu-Gebäudes. Geringere Investitionsausgaben führten außerdem dazu, dass entsprechend geringere Investitonszuweisungen bis zum Ende des Jahres 2010 abgerufen werden konnten. Durch die positive Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt und durch geringere Mittelabflüsse aus dem investiven Bereich konnte - statt der zuerst geplanten Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 10,1 Mio. EUR - ein geringerer Abgangsbetrag in Höhe von rd. 2,77 Mio. EUR entnommen werden. Hierdurch weist die allgemeine Rücklage zum 31.12.2010 immer noch einen recht hohen Stand von rd. 40,6 Mio. EUR aus, da in den Vorjahren ein gutes Rücklagenpolster angespart werden konnte. Diese Rücklagenmittel stehen den Folgejahren als einsetzbare Finanzierungsmittel, unter Berücksichtigung von rd. 7,2 Mio. EUR gebundenen Mittel, zur Verfügung. Man darf sich jedoch auch von diesem hohen Stand der allg. Rücklage nicht täuschen lassen. Die eingesparten Beträge beim Grundstückserwerb und beim Hoch- und Tiefbau werden in den nächsten Jahren erneut veranschlagt werden. Mit dem Umbau des Kulturhauses und der Stadtbücherei muss ein Millionenprojekt finanziert werden, das zu einem Großteil aus den Rücklagen geschultert werden muss. In den nächsten Jahren wird es daher eher zu Rücklagenentnahmen als zu erneuten Zuführungen kommen. Die getätigten Ausgaben sind mit einem hohen Eigenmittelanteil finanziert worden. (Kredite wurden in den letzten 9 Jahren überhaupt nicht in Anspruch genommen)

Schlussbericht 2010

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Eine Zusammenstellung der Finanzierungsmittel von 2004-2010 soll die kontinuierlich Finanzierung aufzeigen: 2004-2009 Mio. EUR v.H. Zuführungen vom Verwaltungshaushalt

38,7

2010 Mio. EUR in % 45,2 1,4 11,1

Rücklagenentnahmen (saldiert)

10,6

10,3

2,8

22,2

Vermögenserlöse, Beiträge, Darlehensrückflüsse = Eigenmittel Zuweisungen und Zuschüsse Kredite = Fremdmittel Gesamt

28,0 3,0 12,1 92,4 10,9 0,0 10,9 103

27,1 2,9 11,7 89,4 10,6 0,0 10,6 100,0

4,5 0,2 0,8 9,7 2,9 0,0 2,9 12,6

35,7 1,6 6,4 77,0 23 0,0 23 100,0

9,6%

3,8%

0%

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Jahre

10%

26,4%

1,6%

3,3%

20%

41,8%

30,9%

35,7%

30%

61,7%

1,6%

60%

1,6%

39,2%

80%

17,9%

2,7%

6,4%

30,4%

70%

4,1%

22,2%

51,7%

Anteil in Prozent

50%

11,4%

24,8%

78,4%

11,1%

68,9%

40%

0,5%

1,6%

Übersicht Finanzierungsmittel

90%

10,7%

100%

7,6%

15,2%

4,0%

5,6%

11,9%

6,4%

21,3%

5,0%

23,0%

Zuschüsse

Zuweisungen und

Fremdmittel

Darlehensrückflüsse

Rücklagenentnahmen

Zuführung vom VwHH

Beiträge

Vermögenserlöse

Eigenmittel

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Schlussbericht 2010

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Kreditaufnahmen waren im Rechnungsjahr 2010 nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich. Durch die Schuldentilgung in Höhe von rd. 71.000,- EUR hat der Schuldenstand im Jahr 2010 weiter abgenommen und beläuft sich noch auf rd. 0,28 Mio. EUR zum Jahresende 2010. Die Stadt Kornwestheim weist damit im Vergleich zu anderen Gemeinden vergleichbarer Größe in Baden-Württemberg eine relativ niedrige Verschuldung auf. Gerade weil Kornwestheim auch in früheren Jahren nicht immer einen ausgeglichenen Verwaltungshaushalt vorweisen konnte, sollte es weiterhin ein wichtiges Ziel sein, eine positive Netto-Investitionsrate zu erwirtschaften. Nur so ist die gesetzlich vorgeschriebene dauernde Leistungsfähigkeit und die stetige Aufgabenerfüllung langfristig zu gewährleisten. Dieses Ziel, einen Verwaltungshaushalt zu erreichen, der die Erwirtschaftung einer positiven Nettoinvestitionsrate ermöglicht, wird in Kornwestheim auch in den kommenden Haushaltsjahren Priorität haben müssen. Mit der Umstellung auf das NKHR und dem sich daraus ergebenden Ressourcenverbrauchskonzept wird noch deutlicher sichtbar werden, wie stark langfristige Ausgabenverpflichtungen die kommenden Haushalte belasten. Die Konsolidierungsmaßnahmen des städtischen Haushalts und die Intensivierung des bisherigen Sparkurses sollten deshalb konsequent fortgeführt werden.

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IV. Einzelfeststellungen A.

Allgemeines Die vom Rechnungsprüfungsamt vorgenommene Prüfung hat ergeben, dass die Verwaltung in den geprüften Bereichen insgesamt ordnungsgemäß gearbeitet hat. Die Einzelfeststellungen und Hinweise, die in Einzelprüfungsberichten und Stellungnahmen aufgeführt und den betroffenen Ämtern übergeben worden sind, schmälern den guten Gesamteindruck nicht. Eine zeitgemäße Prüfung, wie sie vom Rechnungsprüfungsamt verstanden und seit Jahren praktiziert wird, darf sich aber nicht ausschließlich auf eine mehr rückwärts gewandte Rechtmäßigkeitskontrolle abgeschlossener Finanzvorgänge beschränken, sondern muss darüber hinaus auch eine in die Zukunft weisende Beratungsfunktion übernehmen. Das Rechnungsprüfungsamt war deshalb vielfach bei Entscheidungsfindungen beratend tätig und wirkte in mehreren Arbeits- und Projektgruppen der Verwaltung mit.

B.

Haushalts- Kassen- und Rechnungswesen

Bei der Stadtkasse wurde am 13.12.2010 eine unvermutete Kassenprüfung vorgenommen. Es ergab sich keine Abweichung zwischen Kassen-Soll und Kassen-Ist; insbesondere konnten keine Veruntreuungen städtischer Gelder festgestellt werden. Folgende weitere Zahlstellen der Stadt Kornwestheim wurden im Jahr 2010 geprüft: 

Zahlstellen Bürgeramt / EMA

Die Gebührenkasse des Bürgeramts wird über das Verfahren City-cash geführt, jede Buchung wird direkt ins System eingegeben. Das Gebührenverzeichnis wird elektronisch geführt und es können div. Listen nach Beträgen, Verwendungszweck oder Mitarbeiter ausgedruckt werden. So kann das Kassen-Soll bereits vor der eigentlichen Prüfung der Kasse ermittelt werden. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. 

Zahlstelle Bürgerinfo

Auch die Gebührenkasse der Bürgerinfo wird über das Verfahren City-cash geführt. Die Prüfung der Zahlstelle und der Gesamtabrechung des 1.HJ 2010, sowie die Verrechnung der Einnahmen mit anderen Haushaltsstellen (Theaterkarten, Parkausweise, City-Gutscheine) führte zu keinen wesentlichen Beanstandungen. In einem weiteren Schritt wurde das Inventar und die Verkäufe durch die Bürgerinfo geprüft. Hier ist aufgefallen, dass über die Wareneingänge keine Listen geführt werden und die Bestände daher nicht immer nachvollzogen werden können. Die Inventarprüfung wurde auf die Bestände beim Hauptamt ausgeweitet und mit beiden Ämtern wurden Verbesserungsmöglichkeiten in der Bestandsführung besprochen.

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Zahlstelle Handvorschusskassen Kindergärten

In 4 Kindergärten wurden die Handvorschüsse für Lebensmittel in den v.Ö. Gruppen geprüft. Gravierende Missstände wurden bei keiner der Prüfungen festgestellt. Soweit unwesentliche Beanstandungen aufgetreten sind, wurden diese im Verlauf der Prüfung bereinigt.

C.

Kindergartengebühren (Elternbeiträge) inkl. Mahnbereich Die Stadt Kornwestheim hat 10 städtische Kindergärten, darunter befindet sich ein reiner Regelkindergarten. Alle anderen Kindergärten bieten verlängerte Öffnungszeiten an.

Das Benutzungsentgelt für die verschiedenen Einrichtungen ist in der Kindergartenordnung der Stadt Kornwestheim festgelegt. Zuletzt wurden die Beiträge in Kindergärten mit verlängerten Öffnungszeiten mit der Möglichkeit das Verpflegungsangebot zu nutzen zum 01.09.2010 geändert. In den Kindergärten mit verlängerten Öffnungszeiten wird ein warmes Mittagessen angeboten, dieses kostete bis 31.08.2010 zusätzlich 34,00 EUR monatlich, ab 01.09.2010 zusätzlich 39,00 EUR monatlich. Das Essensgeld wird über den Kindergartenbeitrag mit eingezogen. Für einen Familienpassinhaber ermäßigt sich in dem Fall eines gleichzeitigem Besuchs von Kindern aus einer Familie der Beitrag für die Betreuung um die Hälfte und der Beitrag für die Verpflegung ebenfalls um die Hälfte (bis 31.08.2010 um 17,00 EUR ab 01.09.2010 um 19,50 EUR.) Gegenstand der Prüfung waren daher 5 Kindergartengruppen in 3 verschiedenen Kindergärten (1 Regelkindergarten, 1 Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten und ein Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten und Essensangebot. In den Kindergärten mit verlängerten Öffnungszeiten und Verpflegungssätze wurden sowohl die Beiträge bis August 2010, als auch die neuen Beiträge ab 01.09.2010 und deren Veranlagung bis 31.12.2010 geprüft. Da die letzte Prüfung der Kindergartenbeiträge durch das Rechnungsprüfungsamt im Jahr 2000 erfolgte, wurden für das Kalenderjahr 2010 stichprobenartig der Kindergarten Weimarstraße, Bolzstraße Gruppe A und B sowie der Kindergarten Starenweg Gruppe A und B geprüft. Grundlage zur Erhebung der Beiträge sind die von den Eltern ausgefüllten Anträge, Veränderungsmitteilungen beispielsweise bei Geburt eines weiteren Kindes und die aktuellen Listen der Kinder. Geprüft wurde die Zahl der von den Erziehern angegebenen Kindern, die hinterlegten Buchungsschlüssel anhand der Kindergartenordnung sowie die Zahlungseingänge der Elternbeiträge mit dem Kassenprogramm KIRP. 1. Werden für alle Kinder auch Gebühren erhoben ? Bei der Überprüfung der Soll-/Ist-Plätze durch die aktuellen Listen der Kinder sowie der von den Eltern ausgefüllten Anmeldeformulare und Änderungsmitteilungen kann aufgrund der Prüfung davon ausgegangen werden, dass alle Kinder erfasst sind.

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2. Werden die Gebühren in der richtigen Höhe veranlagt ? Geprüft wurde anhand der Anmeldeformulare, ob sich noch Geschwisterkinder im Kindergarten befinden und ob zusätzlich noch ein Familienpass berücksichtigt werden kann. Die Überprüfung ergab, dass die Gebühren entsprechend der Kindergartenordnung in richtiger Höhe festgesetzt und vereinnahmt werden. Hervorzuheben ist dabei, dass von der Sachbearbeiterin sehr gute Excel-Tabellen angelegt wurden, in denen jede mögliche Gebühr ( je nach Alter des Kindes, Anzahl der Kinder insgesamt. gleicher Besuch der Kinder im Kindergarten, Familienpass, mit verlängerten Öffnungszeiten, mit oder ohne Essen) aufgelistet wurde. Diese Listen erleichtern die Gebührenfestsetzung sehr, da die Beträge aus der reinen Kindergartenordnung nur schwer nachzuvollziehen sind. Mehrmals im Jahr bekommen die Erzieherinnen von der Sachbearbeiterin Listen der Kindern in ihren Gruppen. Die Listen geben Hinweise auf die Zahl der Kinder, die erhobenen Gebühren sowie Veränderungsmitteilungen. Aktualisiert und unterschrieben werden diese von den Erzieherinnen an das Amt für Stadtgesellschaft zurückgeschickt. Danach werden die Listen von Fr. Konrad mit ihren vorhandenen Listen verglichen und falls nötig entsprechende Änderungen (z.B. weiteres Kind in der Familie) vorgenommen. So werden manche Gebühren zwar erst nach einigen Monaten korrigiert, berücksichtigen aber immer die Veränderung und berichtigte Gebühr ab dem richtigen Zeitpunkt der Änderung. 3. Mahnverfahren Im Falle eines Ausbleibens eines Zahlungseinganges, wird das Mahnverfahren eingeleitet und nach zwei Monaten wird der Kindergartenplatz gekündigt. Die Überprüfung ergab, dass in den Kindergärten einige Rückstände sowie Überzahlungen der Elternbeiträge vorhanden sind. In neun Fällen fehlten Beiträge von mehr als zwei Monaten. In diesen Fällen war das Mahnverfahren schon eingeleitet und in einem Fall auch bereits die Kündigung angekündigt. In einem anderen Fall wurde der beitragsfreie Monat August in voller Höhe bezahlt. Die Überzahlung wurde aus dem Kassenprogramm KIRP herausgenommen und den Eltern gutgeschrieben. Insgesamt kann gesagt werden, dass alle Unterlagen sehr ordentlich geführt werden und keine Fehler festgestellt wurden. Mit dem Fachamt wurde die Prüfung durchgesprochen. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass nach Ansicht des RPA zu viele Gebührenstaffelungen vorhanden sind. Die Kindergartengebühren sind nach Anzahl der Kinder grundsätzlich gestaffelt, zusätzlich gibt es noch Gebührenminderungen für den gleichzeitigen Besuch von Geschwistern im Kindergarten und weitere Gebührenminderungen durch den Familienpass. Mit der Einführung des neuen Kindergartenprogramms Nordholz und der Gebührenerhöhung im Jahr 2011 wurde auch die teilweise Vereinfachung der Gebührensätze vorgeschlagen. Dies wurde allerdings abgelehnt, so dass es weiterhin zusätzliche Ermäßigungen bei gleichzeitigem Besuch von Geschwistern im Kindergarten und weitere Gebührenminderungen durch den Familienpass gibt. Die Trennung zwischen reinen Kindergartengebühren und Essensgeldern für Mittagsverpflegung oder Zwischenmahlzeiten wurde jedoch verbessert, so dass dies den richtigen Haushaltsstellen zugeordnet werden kann und auch die Gebührenteile für die Eltern z.B. bei der Geltendmachung von Betreuungskosten in der Einkommensteuererklärung besser darzustellen sind.

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Mit der Gebührenanpassung 2011 hat sich Kornwestheim wieder mehr an den empfohlenen Landesrichtsätzen orientiert, obwohl die Gebühren nur nach den niedrigeren Landesrichtsätzen aus dem Jahr 2010 angepasst wurden und auch die Zuschläge für v.Ö. -Gruppen in Kornwestheim nur mit 12.5% statt den empfohlenen 25% festgelegt wurden. Mit immer differenzierteren Betreuungsangeboten und dem entstehenden Mehrbedarf an Personal, insbesondere für flexiblere Öffnungszeiten und für die Kleinkindbetreuung, kann der bisherige Gesamtkostendeckungsgrad künftig so nicht mehr gehalten werden. Der Städte- und Gemeindetag empfiehlt 20 % der Kostendeckung durch Elternbeiträge zu erzielen. Betrachtet man die Gesamteinnahmen und -Ausgaben der letzten 5 Jahre, so sieht man, dass die Gesamtausgaben um rd. 600.000,- EUR gestiegen sind. Die Einnahmen haben sich im gleichen Zeitraum um rd.100.000,- EUR erhöht. Das folgende Schaubild verdeutlicht dies:

Kostendeckungsgrad städt. Kindergärten in EUR 4.000.000,00 € 3.500.000,00 €

17,60%

3.000.000,00 €

17,41% 17,68%

20,00% 18,87% 17,88%19,00% 18,00% 17,00% 16,00% 15,00% 14,00% 13,00% 12,00% 11,00% 10,00%

2.500.000,00 € 2.000.000,00 € 1.500.000,00 € 1.000.000,00 € 500.000,00 € -

€ 2006

2007

2008

in %

2009

2010

Jahr Einnahmen

Ausgaben

Kostendeckungsgrad

Den steigenden Ausgaben stehen keine anteilig steigenden Einnahmen gegenüber. In Zukunft bedarf die Finanzierung der Kinderbetreuungsangebote weiterer Beachtung.

Schlussbericht 2010

D.

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Aufwandsentschädigungen in der Ganztagesbetreuung In Kornwestheim gibt es insgesamt 6 Schulen in denen eine offene Ganztagesbetreuung angeboten wird. Bei diesen 6 Schulen handelt es sich um: 1) Die Eugen-Bolz-Schule (EBS) 2) Die Schiller-Schule (SchS) 3) Die Silcher-Schule (SiS) 4) Die Uhland-Schule (US) 5) Die Theodor-Heuss-Realschule (THRS) 6) Das Ernst-Sigle-Gymnasium (ESG) Die Stadtverwaltung Kornwestheim ist seit jeher bestrebt die offene Ganztagesbetreuung in Kornwestheim zu fördern. Für die Förderung der offenen Ganztagesbetreuung an Kornwestheimer Schulen wurden Richtlinien (A 2.02 Stadtrecht) durch die Stadtverwaltung Kornwestheim geschaffen, die seit 01.09.2008 in Kraft getreten sind. Nach den Richtlinien über die Förderung der offenen Ganztagesbetreuung an Kornwestheimer Schulen - gültig ab 01.09.2008 - A 2.02 galt es nun die Umsetzung des § 6 Aufwandsentschädigung zu prüfen. In diesem Rahmen wurden nun alle Aufwandsentschädigungen, aller o. g. Schulen, aus dem Jahr 2010 geprüft. Es wurden die Daten aus KIRP ausgewertet, Belege aus der Stadtkasse eingesehen und mit den Buchungen abgeglichen. Teilweise wurde über das Jahr 2010 hinaus, das Schuljahr 2010/2011 geprüft, da sich bald zeigte, dass sich bestimmte Stundensätze bei dem Schuljahreswechsel änderten. Grundsätzlich konnte anhand der Prüfung der Stundensätze mit Sicherheit festgestellt werden, dass der Höchststundensatz von 20 EUR/Std. nicht überschritten wurde. Der Stundensatz aller Jugendbegleiter-Manager (kurz JBM) war in allen Schulen mit 20 EUR/Std. festzustellen. Die Aufwandsentschädigungen aller anderen Beschäftigten schwankten je nach Angebot und persönlichen Qualifikationen zwischen 10 € und 20 €. Im Fall einer Schule wurde für die Homepagebetreuung im Rahmen der offenen Ganztagesbetreuung einmalig und außerordentlich ein Stundensatz von 25 EUR/Std. bezahlt. Die Aufwandsentschädigungen wurden größtenteils ordnungsgemäß belegt und gebucht. Bei einigen, wenigen Abrechnungen wurden mehrere Angebote als „kombiniertes Angebot“ mit einem selbst geschaffenen Stundensatz und zusammengefassten Stunden abgerechnet. So erhält man beispielsweise an der Uhlandschule für „Mensa, HAB und Sport“ einen Stundensatz von 12 EUR/Std.. Die Schaffung eines Stundensatzes für ein „kombiniertes Angebot“ ist vollkommen unbedenklich. Anhand weiterer Datenerfassungen zu den Stundensätzen wurde festgestellt, dass bei einigen Angeboten die Stundensätze zwischen den Schulen unterschiedlich waren. Teilweise wurden innerhalb einer Schule für ein- und dasselbe Angebot verschieden hohe Aufwandsentschädigungen entrichtet. Gegen Schuljahreswechsel 2010/2011 wurden einige Aufwandsentschädigungen verringert oder erhöht. Dadurch wurden die Stundensätze zwischen den Schulen und innerhalb einer Schule entsprechend angeglichen.

Schlussbericht 2010

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Die festgestellten Stundensätze bei den jeweiligen Schulen konnten bei der Besprechung mit dem Fachamt „Amt für Stadtgesellschaft“ bestätigt und begründet werden. In Kenntnisnahme und Rücksprache mit dem Fachamt werden alle Stundensätze individuell für jedes Angebot und entsprechend der Qualifikationen/Erfahrungen der jeweiligen Beschäftigten vereinbart. Bei der Besprechung kamen das RPA und das Fachamt darüber überein, dass bei der Ermittlung und Vereinbarung der Stundensätze weiterhin wie bisher verfahren werden soll. Es bleibt abzuwarten in wieweit sich künftig bildungspolitisch, über die Ganztagesbetreuung hinaus, entwickeln wird. Gesamtschulen und Ganztagesschulen werden diesen Bereich noch beeinflussen. Die folgende Tabelle und die daraus erarbeitete grafische Darstellung sollen abschließend eine Übersicht der aus der Ganztagesbetreuung resultierenden Personalausgaben für die Beschäftigten (=Jugendbegleiter) in Relation zu der Anzahl der durchgeführten Angebote im Jahr 2010 geben.

Schule

Personalausgaben

Anzahl der Beschäftigten

Anzahl der Angebote

Eugen-Bolz-Schule Schiller-Schule Silcher-Schule Uhlandschule Theodor-Heuss-Realschule

9.436,29 € 10.892,50 € 15.349,00 € 23.410,00 € 23.367,50 €

13 19 21 30 24

8 11 13 16 17

Ernst-Sigle-Gymnasium

25.438,75 €

50

30

107.894,04 €

157

95

Gesamtsumme

Schlussbericht 2010

Seite 44

Ganztagesbetreuung an städtischen Schulen 2010 Personalausgaben

Anzahl der Beschäftigten

Anzahl der Angebote

30.000,00 €

60

25.000,00 €

50

50

20.000,00 €

40

15.000,00 €

16

17

25.438,75 €

24

23.367,50 €

13

23.410,00 €

15.349,00 €

8

11

Eu ge nBo lz -S ch ul e Sc hi lle r-S ch ul e Si lc he r-S ch ul e

0,00 €

13

21

30

30 20 10 0

Uh la Th nd eo sc do hu r-H le eu ss -R ea ls Er ch ns ul t-S e ig le -G ym na si um

5.000,00 €

19

10.892,50 €

10.000,00 €

9.436,29 €

30

Grundsätzlich kann man sagen, dass sich die Anzahl der Angebote je nach Schulart und Größe der Schülerschaft individuell gestaltet. Der Anteil der Beschäftigten in Relation zu den durchgeführten Angeboten ist teilweise sehr unterschiedlich. Diese Tatsache folgt daraus, dass manche Beschäftigte (=Jugendbegleiter) zum Teil mehrere Angebote abdecken.

Schlussbericht 2010

E.

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Zuschüsse an Sportvereine 2010 Die Ergebnisse dieser Prüfung stützen sich letztmals auf die damaligen Förderrichtlinien. Die ursprünglichen Richtlinien wurden 1973 aufgestellt und in größeren Teilen zuletzt am 14.12.2000 geändert. Diese Richtlinien waren dann ab 01.01.2001 für 5 Jahre gültig. Der Gemeinderat hatte am 13.12.2005 die Vereinförderrichtlinien erneut für 5 Jahre fortgeschrieben. Allgemeines Die einzelnen Sportvereine erhalten eine Grundförderung, eine Jugendförderung und eine Teilerstattung der übrigen WLSB-Beiträge sowie Beiträge an andere Verbände , die jeweils unterschiedlich berechnet werden. Aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses werden auswärtige Vereinsmitglieder nicht gefördert, soweit ihr Anteil im Verein 20 % übersteigt. Dies gilt für alle Teile der hier berechneten Vereinsförderung. Grundlage für die Ermittlung der Mitgliederzahlen ist die Bestandserhebung des laufenden Jahres (also hier: Bestandserhebung 2010), davon wird dann gegf. die Auswärtigenquote abgezogen und mit diesen bereinigten Zahlen werden dann alle Berechnungen durchgeführt. Der Stadtverband hat daher die Formeln in den Excel-Tabellen in Absprache mit dem Sportamt und dem RPA bereits im Vorjahr entsprechend geändert. Die bereinigten Zahlen werden für jede Spalte separat ermittelt (Vereinsmitglieder insgesamt, Jugendliche bis 14, Jugendliche 15-18, Jugendliche gesamt, erwachsene Mitglieder) und dienen dann als Grundlage für die weiteren Berechnungen. Die beigelegten Mitgliederlisten der einzelnen Vereine werden ebenfalls angeschaut und mit der Bestandserhebung abgeglichen, wobei aufgrund unterschiedlichen Erhebungszeiträumen kleine Differenzen möglich sind. Grundförderung Bei der Grundförderung werden die von den Vereinen an den Württembergischen Landessportbund (WLSB) sowie an weitere notwendige Träger zu entrichtenden Jahresbeiträge (einschl. Versicherungsprämien) zu 25 % für Mitglieder über 18 Jahre und zu 90 % für Mitglieder unter 18 Jahre erstattet. Nach den Richtlinien für die Gewährung von finanziellen Zuwendungen für Sportvereine (gültig ab 01.01.2006, alte Fassung) werden bei der Grundförderung zur Kosteneinsparung vom errechneten Betrag nochmals 12,5% abgezogen. Es wird jedoch ein Mindestbetrag von 381,- EUR je Verein gewährt. Dies wurde bei den Berechnungen auch so eingehalten. Die Grundförderung 2010 beläuft sich auf 13.484,58 € WLSB-Beiträge und andere Jahresbeiträge Um die Jahresbeiträge entsprechend den Richtlinien zu erstatten, müssen die Rechnungen des WLSB und der anderen Verbände vorgelegt werden. Eine Zusammenstellung der Beträge ohne Nachweis oder nur in Form des Kontoauszugs reicht nicht. Sollten keine Unterlagen eingereicht werden, erhalten die Vereine keine Zuschüsse entsprechend den Vereinsförderrichtlinien. Vereine die kein WLSB-Mitglied sind erhalten ebenso keine Zuschüsse. Mehrere Vereine haben wie in den letzten Jahren auch Lizenzen und andere Kosten, wie Beitragsmarken, Jahressichtmarken, Teilnehmerausweise und Aufnahmegebühren geltend gemacht. Diese wurden nicht anerkannt, da nach den Richtlinien ausdrücklich nur Jahresbeiträge an den WLSB und weitere notwendige Träger (also reine Mitgliedsbeiträge an Sportverbände) erstattet werden. Die Summe der förderfähigen Verbandsabgaben beträgt 13.488,10 € im Jahr 2010

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Jugendförderung Die DLRG erhält Zuschüsse für Ihre Schwimmschüler und nicht für ihre Mitglieder. Daher müssen in diesem spezielleren Fall die Liste der Schwimmschüler vorgelegt werden. Insgesamt summierte sich die Jugendförderung auf 63.797,00 €. Gesamtbetrag Der Gesamtbetrag der Grundförderung und der Verbandsabgaben abzgl. 12,5% beläuft sich rechnerisch auf 24.921,05 €. In der Addition mit der Jugendförderung ergibt sich ein Gesamtförderbetrag für das Jahr 2010 in Höhe von 88.718,05 €. Dieser wurde korrekt ausbezahlt. Neue Förderrichtlinien ab 01.01.2011 Am 01.01.2011 treten die neuen Sportförderichtlinien mit einer Laufzeit von 5 Jahren in Kraft.; I) Ziff. 5 und 6 treten verzögert am 01.01.2012 in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien für die Gewährung von finanziellen Zuwendungen an Kornwestheimer Vereine und an Kornwestheimer Vereine mit kultureller Zielsetzung vom 13.12.2005 außer Kraft.

F.

Zuschüsse an sonstige Vereine 2010

Wie bereits in den Vorjahren machte das Rechnungsprüfungsamt von seiner in den Förderrichtlinien verankerten Kontrollmöglichkeit Gebrauch und prüfte nicht nur die Verteilung der Gelder anhand der Erhebungsbogen, sondern prüfte diese Zahlen auch anhand der Mitgliederlisten der einzelnen Vereine. Hierbei kam es, wie in den vergangenen Jahren zu Differenzen, die größtenteils aber bereits von der zuständigen Sachbearbeiterin bereinigt wurden, so dass vom RPA nur noch kleine Korrekturen vorgenommen werden mussten. Nach Abschluss der Prüfung ergab sich ein Gesamtergebnis in Höhe von 50.065,15 Euro. Damit hat sich der Gesamtförderbetrag gegenüber der vom Stadtausschuss errechneten Summe von 51.282,15 Euro um 1.217,00 Euro verringert. Abschließend noch einige Bemerkungen zu den neu zu beschließenden Vereinsförderrichtlinien: Da einige Vereine keine Beiträge für Kinder und/oder Jugendliche erheben, müsste bei diesen Vereinen die Jugendförderung komplett herausgestrichen werden, wenn die Richtlinien dahingehend geändert werden, dass nur Zuschüsse an Beitrag zahlende Mitglieder gezahlt werden. Damit würde ein Verein "bestraft" werden, der versucht junge Leute für seinen Verein über die Beitragsfreiheit zu gewinnen. Andere Vereine haben einen Familienbeitrag für das Ehepaar egal wieviele Kinder zur Familie gehören. Damit zahlen alle Familienmitglieder einen Beitrag und der Verein müsste die Zuschüsse wie bisher erhalten. Durch diese Unterschiede ist es schwer, die neuen Richtlinien so zu fassen, dass man Ungerechtigkeiten vermeidet.

Schlussbericht 2010

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Die Kulturvereine haben in der Regel sehr wenig Jugendliche. Erhöht man die Zahl der Jugendlichen, die ein Verein haben muss, auf 15 oder 20 Jugendliche, um überhaupt eine Jugendförderung zu erhalten, würden einige Vereine aus der Jugendförderung herausfallen. Dies ist zu überlegen, ob man das will und ob im Kulturbereich auch nur noch die Vereine eine Jugendförderung bekommen, die eine größere Jugendarbeit nachweisen können. Durch diese andere Konstellation - im Gegensatz zu den Sportvereinen - sollte bei den Kulturvereinen weiterhin die Grundförderung die Hauptförderung sein. Neue Förderrichtline ab 01.01.2011 Ebenso wie die Sportförderichtlinien treten die Kulturförderrichtlinien am 01.01.2011 mit einer Laufzeit von 5 Jahren in Kraft. I) Ziff. 6 und 7 treten verzögert am 01.01.2012 in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien für die Gewährung von finanziellen Zuwendungen an Kornwestheimer Vereine und an Kornwestheimer Vereine mit kultureller Zielsetzung vom 13.12.2005 außer Kraft. Bei der neuen Richtlinie hat man nun bewusst die Jugendförderung beibehalten.

G.

Interkommunaler Kostenausgleich für Betreuung auswärtiger Kinder Das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Kindertagesbetreuungsgesetz ( KiTaG) räumt gemäß § 8a KiTaG den Standortgemeinden gegenüber den Wohnsitzgemeinden einen Anspruch auf Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder ein, wenn diese Einrichtungen i.S. von § 1 Abs 2 bis 6 KiTaG besuchen und in die Bedarfsplanung aufgenommen sind. Der Städte- und Gemeindetag haben eine gemeinsame Empfehlung über die Höhe der Ausgleichsbeträge herausgegeben. Diese richten sich nach dem Alter der Kinder und der Betreuungsform . Der VFA hat am 17.6.2010 die Anwendung dieser pauschalen Ausgleichsbeträge für die Stadt Kornwestheim beschlossen. Erfolgt die Betreuung nicht während des ganzen Jahres, besteht ein Ausgleichsanspruch nur für die Monate, in dem für das Kind in der Einrichtung ein Betreuungsverhältnis besteht. Es wurden u. a. die Anforderungen der Stadt Ludwigsburg und der Stadt Stuttgart geprüft. Das Fachamt hat im ersten Schritt durch das Einwohnermeldeamt die Daten zu den Kindern festgestellt. Die Zahlbeträge für den interkommunalen Kostenausgleich an die auswärtigen Standortgemeinden wurden nach den Pauschalen und der Anzahl der Betreuungsmonate, in denen der Wohnsitz in Kornwestheim war zutreffend ermittelt. Mit den bekannten Zahlungen an die weiteren Gemeinden Oberstenfeld, Untergruppenbach und Esslingen weist der UA 1.4649.7020 einen Zahlbetrag an Standortgemeinden mit einer Gesamtsumme von 86.396,34 EUR aus. Entsprechend der Anzahl der Kornwestheimer Kinder in auswärtigen Einrichtungen, bei denen der Austritt zum 31.12.2009 noch nicht erfolgt ist und für neue Betreuungen im Jahr 2010 muss auch weiter im Jahr 2011 mit Anforderungen interkommunaler Ausgleichszahlungen in ähnlicher Größenordnung gerechnet werden.

Schlussbericht 2010

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Für die Einnahmeseite, UA 1.4649.1620, also für Kinder aus anderen Gemeinden, die städtische, kirchliche und private Einrichtungen in Kornwestheim besuchen wurde die Abrechnung durch geführt. Die Summe der Ersätze beläuft sich auf 36.819,08 EUR. Der Interkommunale Kostenausgleich nach § 8a KiTaG ergibt für die Stadt Kornwestheim einen negativen Saldo von -49.577,26 EUR. Tendenziell wird sich der negative Saldo im folgenden Jahr erhöhen. Die Ersätze werden betragsmäßig geringer und die Höhe der Ausgleichsbeträge an andere Kommunen werden steigen.

H.

Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte Werden in einem Unternehmen mit mehr als 60 Arbeitsplätzen weniger als 5% Schwerbehinderte beschäftigt, ist eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. Aus diesem Grund ist bis zum 31.03. des Folgejahrs eine monatliche Aufstellung des Vorjahres mit allen Arbeitsplätzen des Unternehmens nach § 73 SGB IX und den davon abzuziehenden Beschäftigten nach § 74 SGB IX ( Auszubildende, Wahlbeamte, Honorarkräfte (da kein Arbeitsverhältnis besteht), Beschäftigte mit weniger als 18 Stunden in der Woche usw.) aufzustellen und den beschäftigten Schwerbehinderten gegenüberzustellen. Aus diesen monatlichen Zahlen wird die Gesamtsumme gebildet und die Quote errechnet. Zur Berechnung der monatlichen Zahl der Schwerbehinderten dürfen ebenfalls nur behinderte Mitarbeiter angerechnet werden, die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und mehr als 18 Stunden in der Woche arbeiten. Anhand der Vorgaben werden die Auflistungen geprüft und zahlenmäßig erfasst. Die Auflistungen stellen den jeweiligen Betrieb dar, der nochmals monatlich untergliedert ist. Das besondere an diesem Jahr war, dass sich seit 01.11.2010 eine Programmumstellung von PWES auf dvv-Personal vollzog. Es wurde nun speziell die korrekte Übernahme der Mitarbeiter überprüft. Die Prüfung ergab eine abweichende Zahl im Bereich der besetzten Pflichtarbeitsplätze. Nach REHADAT hätte sich eine Jahressumme von 341 ergeben sollen, die Prüfung ergab jedoch 339. Nachdem das Personalamt die Dateneingabe im REHADAT überprüft hatte, stellte sich heraus, dass das Austrittsdatum eines Mitarbeiters bei der Programmumstellung nicht erfasst wurde. Folglich änderte sich die maßgebende Zahl in REHADAT auf 339. Im Verlauf des Jahres 2010 waren 32 Schwerbehinderte bei der Stadt Kornwestheim beschäftigt. Die Zahl aller anrechenbaren Mitarbeiter lag in dieser Zeit zwischen 354 und 372 Mitarbeiter (die große Differenz entsteht unter anderem durch die Umstellung von PWES und dvv-Personal ab 01.11.2010). Am Anfang des Jahres war die Zahl der Mitarbeiter geringer, im Laufe des Jahres wurden allerdings neue Stellen geschaffen und im Herbst mehr Auszubildende eingestellt. Daraus ergibt sich eine Quote von 7,72%. Die Stadt Kornwestheim ist daher nicht zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet. Läge die Stadt bei einer Quote unter 5% könnten noch die Arbeitsleistungen in den Rechnungen von Blinden- und Behindertenwerkstätten angerechnet werden, um die Ausgleichsabgabe zu senken. Dies ist aber aufgrund der Quote nicht nötig.

Schlussbericht 2010

I.

Seite 49

Honorarberechnung für den Betriebsarzt Überprüft wurde die Festsetzung des Honorars des Betriebsarztes anhand der Einsatzzeiten entsprechend der Unfallvergütungsvorschrift GUV 0.5 und nach dem Personalstand der Stadt Kornwestheim mit Stichtag 31.12.2009. Zu diesem Zwecke wurde der Stellenplan 12/2009 herangezogen, und zwar für die Bediensteten der Stadt einschließlich Mitarbeiter der Kläranlage, Kulturhaus GmbH, Städtische Wohnbau und des Zweckverbands Pattonville/Sonnenberg. Die Aufstellung der Mitarbeiter der Stadt war fehlerhaft und musste berichtigt werden. Im Einzelnen handelte es sich dabei um Additionsfehler oder um falsche Prozentsätze bei Teilzeitkräften. Bei der Verrechnung der Einsatzzeiten des Bauhofs für die Feuerwehr wurde ein Großteil der angegebenen Stunden gestrichen. Bei den nicht berücksichtigten Rechnungen handelt es sich um gärtnerische Tätigkeiten rund um das Feuerwehrgebäude. Dies ist kein Feuerwehreinsatz, sondern eine ganz normale gärtnerische Tätigkeit, die intern zwischen Regiebetriebe und Feuerwehr verrechnet wird. Weiterhin werden die Mitarbeiter der Stadtgärtnerei ebenso wie die Feuerwehr in der Gefahrengruppe 0,6 abgerechnet, so dass auch bei der Feuerwehr eingesetzte Mitarbeiter der Stadtgärtnerei bei den Verrechnungen nicht berücksichtigt werden müssen. Es sind daher nur Einsatzzeiten von Bauhofmitarbeitern ( die als Bauhofmitarbeiter in der Gefahrengruppe 0,25 eingestuft sind) aufgrund der unterschiedlichen Gefahrengruppen bei Feuerwehreinsätzen zu berücksichtigen und zu verrechnen. Ähnlich verhält es sich bei den Pflege- und Mäharbeiten für Sportanlagen (Gefahrengruppe 0,25). Da Bauhofmitarbeiter in derselben Gefahrengruppe eingestuft sind, müssen seine Zeiten nicht verrechnet werden, da sich bei der Berechnung kein Unterschied ergibt. Ein anderer Mitarbeiter (MA Stadtgärtnerei) dagegen ist in der Gefahrengruppe 0,6 eingestuft. Seine Einsatzzeiten für Sportanlagen werden herausgerechnet und mit 0,25 bewertet, während seine sonstigen Tätigkeiten bei der Stadtgärtnerei mit 0,6 bewertet werden. Dieser Mitarbeiter arbeitet im Jahr 765 Stunden für die Sportanlagen. Bei 1331,13 Jahresarbeitsstunden ergibt dies 57% Einsatz für Sportanlagen, 43% Einsatz für Stadtgärtnerei. Das Küchenpersonal vom Zweckverband wurde bei der Berechnung der anteiligen Kosten für den Zweckverband bei den Gesamtbeschäftigten mitgerechnet muss dort aber abgezogen werden. Die Korrekturen führten zu minimalen Änderungen der Berechnung der Einsatzzeiten. Dadurch und vor allem durch eine Erhöhung des Gesamtpersonals von 356 auf 374 Stellen wurde das Honorar des Betriebsarztes entsprechend angepasst.

Schlussbericht 2010

J.

Seite 50

Pachtabrechnung aus Automarkt im Autokino Kornwestheim

Seit April 1968 verpachtet die Stadt Kornwestheim das Gelände des Autokinos KWH. Dabei gab es über die Jahre mehrere Pachtzinserhöhungen und verschiedene Pächter. Über den Betrieb eines Automarktes auf dem Gelände des Autokinos KWH wurde eine Pachtvertrag zwischen der Stadt Kornwestheim und der Pächterin geschlossen. Dieser trat am 01.03.2010 in Kraft. Die Stadt KWH gestattet der Pächterin den Betrieb eines Automarktes auf dem an die Pächterin verpachteten Autokino-Gelände (54.098 qm) in Kornwestheim. Darüber hinaus wurde eine Zusatzvereinbarung (Gestattungsvertrag) am 16.03.2010, rückwirkend zum 01.03.2010 geschlossen. Sie beinhaltet zwei Abrechnungen, die in § 1 Ziffer 3 und 4 beschrieben stehen. Ziffer 3: Die Gestattung des privaten Automarktes erfolgt gegen ein jährliches Nutzungsentgelt der anteiligen Netto-Einnahmen aus dem Verkauf von Einlasskarten an die Besucher (Verkäufer und Käufer) des Automarktes. Ziffer 4:Der Pächter verpflichtet sich von den eingenommenen Parkgebühren auf dem Pachtgelände (§ 4 Abs. 2) einen prozentualen Anteil der erzielten Netto-Einnahmen als Nutzungsentgelt an die Stadt abzuführen. Die Pachtabrechnung ist stets Jahresübergreifend im Zeitraum Juni bis Folgejahr Mai. Die Stadt Kornwestheim nimmt diese Pachteinnahmen und teilt diese auf die entsprechenden Eigentümer je nach Flurstücksgröße auf. Dabei erhält jeder Eigentümer zu seinen grundsätzlich, vertraglich gesicherten Pachteinnahmen einen Anteil aus der Zusatzvereinbarung. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass bei der Abrechnung der Parkgebühren (gemäß der Vereinbarung vom 16.03.2010, gültig seit 01.03.2010) eine Prozentsatzerhöhung vereinbart wurde. Allerdings wurden von Juni 2010 bis Mai 2011 mit einem geringeren Prozentsatz abgerechnet. Die neue Abrechnung der Parkgebühren wurde korrekt erstellt. Ansonsten ergab die Prüfung keinerlei Beanstandungen. Jeder Eigentümer erhält seinen Teil an den errechneten jährlichen Nutzungsentgelten und Parkgebühren.

Schlussbericht 2010

K.

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Zuschuss Jugendfarm Der Verein Jugendfarm Kornwestheim e.V. betreibt auf dem städtischen Grundstück im Moldengraben eine Jugendfarm. Nach dem Pacht- und Betreuungsvertrag vom 25.07.1999 war der jährliche Zuschuss auf 20.000,-- DM = 10.226,-- EUR begrenzt. Dieser Betrag zur Finanzierung von Honorar und Aushilfskräften wurde durch den Nachtrag 2007 auf 17.000,-- EUR erhöht. Auf Antrag der Jugendfarm hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss am 25.10.2007 beschlossen, die Kosten für die Anstellung einer pädagogischen Fachkraft mit 75 % in Höhe der nachgewiesenen Aufwendungen bis zu 30.000,-- EUR jährlich für die Jahre 2008 bis 2010 zusätzlich zu übernehmen. Auf Vorschlag der Jugendfarm hat der Gemeinderat am 28.02.2008 der Anstellung dieser hauptamtlichen Kraft ab 01.03.2008 zugestimmt und am 17.04.2008 den Pacht und Betreuungsvertrag neu gefasst. Zu den Personalkostenzuschüssen hat der VFA am 18.6.2009 beschlossen die Förderung der Jugendfarm um einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von max 1.850,--Euro zu erweitern. Die dort weiter aufgeführte Ergänzung und Aufnahme von Angebotsstandards in den bestehenden Vertrag liegt nicht vor. Vertraglich bindend ist somit weiter der Vertrag in der Fassung vom 17.4. 2008 . Auf den Antrag der Jugendfarm vom 16.7.2010 hat der Haushaltsausschuss am 20.11.2010, Vorl. 406/2010 , hinsichtlich der gewünschten Verlängerung der Förderung für die beiden Personalkostenzuschüsse und des Betriebskostenzuschusses bis zum Jahr 2015 positiv beraten. Der Verein hat dem Jugendreferat Arbeitsblätter für den hauptamtlichen Mitarbeiter und die beiden FSJ Kräfte des Jahres bis November 2010 vorgelegt. Die seitherige hauptamtliche Kraft ist zum Jahresanfang 2010 in die Elternzeit gewechselt. Arbeitszeiten für die Begleitung der Kinder aus der schulischen Ganztagsbetreuung werden extra ausgewiesen. Eine Stellungnahme der Schulverwaltung zum Einsatz der Jugendbetreuer auf der Jugendfarm im Rahmen der schulischen Ganztagsbetreuung liegt vor. Das Jugendreferat hat die Arbeitszeiten der FSJ Kräfte während der Anwesenheit von Kindergartengruppen auf dem Jugendfarmgelände mit den Beschäftigungszeiten des hauptamtlichen Mitarbeiters abgeglichen. Für den Monat Dezember 2010 sind die Personalkosten für den hauptamtlichen Mitarbeiter und auch die Honorarkräfte noch nicht enthalten. Der Verein muss den Dezember 2010 noch nachweisen. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt. Unter Berücksichtigung der mit 30.000 EUR geleisteten Abschlagszahlungen werden an Personalkosten für die hauptamtliche Fachkraft und die Honorarkräfte (einschließlich FSJ) die weiteren 6.599,56 Euro für 2010 an den Jugendfarmverein ausgezahlt.

Schlussbericht 2010

L. 1.

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Ausnutzung von Einnahmemöglichkeiten

Gemeindeverbindungsstrassen Der Gröninger Weg und die Asperger Landstraße, die der Erschließung der Wohnplätze Heumahden, Vöhringer Pfädle und Asperger Landstraße (Aussiedlerhöfe) dienen, erfüllen die Funktion einer Gemeindeverbindungsstraße (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 StrG, Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums vom 26.07.1988, GABl. S. 581). Der VFA hat am 17.01.2008 die Verwaltung beauftragt, einen Antrag auf Feststellung der genannten Straßenverbindung als Gemeindeverbindungsstraße zu stellen. Am 22.07.2008 hat der GR beschlossen, die bisherige Außenbereichsfläche im Bereich „Gewann Gröninger Weg“ in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einzubeziehen. Dadurch verliert ein Teilstück der Strasse ihre Eigenschaft als „Gemeindeverbindungsstraße“. Die ursprüngliche Länge der Gemeindeverbindungsstraße von ca. 1.580 m reduziert sich damit auf ca. 1.400 m. Für diese verbliebene Straßenlänge sollte allerdings die Anerkennung als Gemeindeverbindungsstraße möglichst rasch erfolgen, um die Zuschüsse nach § 26 FAG zu erhalten. Im Oktober 2010 wurde dann die Anerkennung als Gemeindeverbindungsstraße und die Aufnahme ins Straßenverzeichnis beim Regierungspräsidium Stuttgart mit der reduzierten Gesamtlänge beim Regierungspräsidium beantragt. Die Anerkennung ist nunmehr erfolgt. Die Stadt Kornwestheim erhielt für das Jahr 2010 Zuweisungen nach § 26 FAG für Gemeindeverbindungsstraßen in Höhe von insgesamt 9.520,00 € (je Kilometer Gemeindeverbindungsstraße 2.800,- EUR). Die zweite Abschlusszahlung in Höhe von 4.480,00 € erfolgte mit dem Finanzausgleich zum 12.12.2011.

Schlussbericht 2010

2.

Seite 53

Refinanzierung von Erschließungskosten a) Planabweichungen Im Haushaltsjahr 2010 wurden Erschließungsbeiträge 100.000 Euro als Einnahmen angemeldet. Im Vorjahr war der gleiche Betrag zur Realisierung eingeplant. Einnahmen sind in der Haushaltsrechnung nicht gebucht. Nach Maßgabe der HHSt. 2. A 63000003 weist die Jahresrechnung 2010 eine Mindereinnahme mit 100.000,00 Euro aus. Es sind die Grundsätze für die Veranschlagung gem. § 7 GemHVO zu beachten. Die konkrete Einzelmaßnahme und die bestimmbare Zuordnung ist durch das Fachamt darzustellen. Die Überwachungskarteien sind aktuell zu führen. Auf § 8 - Beitragsnachweis der Dienstanweisung Beiträge wird hingewiesen (Stadtrecht B 0.30). b) Interne Verrechnung von Erschließungsbeiträgen Es sollte genau geprüft werden, ob nicht noch intern Erschließungsbeiträge zwischen Liegenschaftsverwaltung und der Beitrag erhebenden Stelle zu verrechnen sind. Die Stadt Kornwestheim hat in den letzten Jahren einige Grundstücke für gewerbliche Nutzungen und für die Wohnbebauung „voll erschlossen“ verkauft. Dies heißt, dass der Gesamtpreis im Kaufvertrag die Erschließungskosten für den Käufer bereits enthält, diese aber nicht separat ausgewiesen sind. Die Gemeinde trägt daher im Innenverhältnis die Erschließungskosten und hat diese auch bereits über den Kaufpreis eingenommen. Die im Kaufpreis enthaltenen Erschließungsbeiträge müssen jedoch im Haushalt auch bei den Erschließungsbeiträgen verbucht werden. Diese interne Verbuchung vermindert den Erlös im Haushalt aus Kaufpreiszahlungen und fließt den Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen zu. Bei Abrechnungen im Sanierungsgebiet wird der Erlös aus Kaufpreiszahlungen gemindert. Generell ist die Abrechnung möglichst zeitnah abzuwickeln und kann wie eine „Ablösung“ vorgenommen werden, wenn z.B. die Strasse noch nicht endgültig hergestellt und die Beitragspflicht noch nicht entstanden ist.

Schlussbericht 2010

M.

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Prüfung im Baubereich Allgemeines Die Prüfungen in diesem Bereich bilden weiterhin einen Schwerpunkt der örtlichen Prüfung. Das Rechnungsprüfungsamt hat hierbei ab 01.10.2006 durch die Übernahme von Teilen der bautechnischen Prüfungsaufgaben durch den Fachbereich Revision der Stadt Ludwigsburg eine wesentliche Unterstützung erfahren. Die Bereitstellung der Prüfungsleistung wurde bis 31.12.2006 auf max. 10 v.H., ab 01.01.2007 auf max. 20 v.H. eines/einer vollbeschäftigten Prüfers/Prüferin begrenzt. Es besteht hierüber ein Vertrag zwischen den beiden Städten (Öffentlich-rechtlicher Vertrag vom 01.10.2006). Die Stellung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Kornwestheim wird durch die Dienstleistung der Stadt Ludwigsburg nicht berührt; insbesondere bleibt er für die Bauprüfung der Stadt Kornwestheim verantwortlich und legt auch weiterhin die Bereiche und den Umfang der Prüfung fest. Einzelfälle aus der Bauprüfung im Jahr 2010: Der Fachbereich Revision der Stadt Ludwigsburg wurde für 12 Bauvorhaben mit der baufachtechnischen Prüfung beauftragt. Dabei kam es in 4 Fällen zur Reduzierung des Rechnungsbetrags zu Gunsten der Stadt Kornwestheim. Parco d’Amore In der Rechnung für die Oberflächengestaltung wurde vom Fachamt ein Mindereinbau bei der bituminösen Tragschicht festgestellt. Dieser Mindereinbau übersteigt die in den allgemeinen technischen Vertragsbedingungen festgelegten Größenordnungen. Der Mangelabzug wurde hierzu entsprechend ermittelt. Gartenstraße – Straßenbau Der Beton für Randsteine und Rabatten wurde im Nachtrag einschließlich Fundamentbeton angeboten. Die anrechenbare Menge hat sich dadurch verringert. Südliche Stadteingang Aus der Prüfung der Mengen ergibt sich eine Abweichung von der vereinbarten Materialbeschreibung, die nicht vergütet werden kann. Kindergarten Otterweg Beim Herausmessen der Flächen aus den Plänen ergab sich eine Flächendifferenz. Ein Pflanzenbeet wurde in die Pflasterfläche einbezogen. Das Gesamtvolumen dieser Gewerke betrug 1.435.762,81 Euro. Die Reduzierung der Rechnungsbeträge belief sich auf eine Gesamtsumme von 4.043.85 Euro, was einem monetären Anteil von 0,28% des Gesamtvolumens entspricht.

Schlussbericht 2010

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Prüfung der Eröffnung von Angeboten (Submission) Durch eine interne Regelung ist festgelegt, dass das Rechnungsprüfungsamt bei sämtlichen Angebotseröffnungen für Bauleistungen teilzunehmen hat. Die Eröffnung eingegangener Angebote ist einer der sensiblen Abschnitte eines Vergabeverfahrens nach der VOB. Der Ablauf des Eröffnungstermins ist in § 14 VOB/A 2009 festgelegt. In diesem Termin wird bekannt gegeben, welche Firmen Angebote eingereicht haben und welchen Gesamtpreis sie fordern. Ab der Eröffnung des ersten Angebotes können keine weiteren Angebote mehr eingereicht werden. Änderungen der vorliegenden Angebote sind nicht mehr möglich. Da Bieter, die ein Angebot eingereicht haben, an diesem Termin teilnehmen dürfen, muss die Angebotseröffnung von fachkundigen Bediensteten sorgfältig durchgeführt werden. Ein besonderes Augenmerk der örtlichen Prüfung galt der sicheren Verwahrung der eingegangenen Angebote bis zur Eröffnung, dem ordnungsgemäßen Ablauf der Submission und den Maßnahmen zum Schutz der Angebote vor nachträglichen Manipulationen nach der Eröffnung. Einzelne Vorschläge zur Verbesserung der Abläufe wurden mit dem Fachamt besprochen; sie wurden unverzüglich umgesetzt. Die technischen Ämter der Stadt verwenden an das Kommunale Vergabehandbuch und das Stuttgarter Leistungsbuch für Tiefbauarbeiten angelehnte Bedingungen, so dass alle Bauverträge der Stadt auf einheitlichen vertraglichen Grundlagen beruhen. Vergaben Es kann bestätigt werden, dass die gesetzlichen Vergabevorschriften eingehalten worden sind. Wenn vom Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung abgewichen wurde und die Form der beschränkten Ausschreibung oder der freihändigen Vergabe gewählt wurde, lagen die entsprechenden Begründungen vor. Zwischenzeitlich wurden den Städten und Gemeinden höhere Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben im VOBund VOL-Bereich vom Innenministerium an die Hand gegeben. Das hat zur Folge, dass bis zu den vorgegebenen Wertgrenzen vom Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung ohne weitere Begründung abgewichen werden kann. Die Zuständigkeiten für die Vergabeentscheidung ergeben sich aus der Hauptsatzung der Stadt. Die Oberbürgermeisterin darf Aufträge demnach bis 50.000 EUR vergeben; Aufträge bis 250.000 EUR fallen in die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt und Technik, darüber hinaus ist der Gemeinderat zuständig. Die Zuständigkeiten wurden beachtet.

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N.

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Kostenrechnende Einrichtungen Der folgende Vergleich der Jahre 2009 mit 2010 soll die Entwicklung des Kostendeckungsgrads der kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt aufzeigen und eine Übersicht darüber geben, wie sich Gebührenerhöhungen und sonstige Einflüsse positiv oder negativ ausgewirkt haben. Da die kostenrechnenden Einrichtungen ein wesentlicher Bestandteil des Verwaltungshaushalts sind, ist gerade dadurch auch eine Beeinflussung und Verbesserung der Finanzsituation möglich und nötig. Obdachlosenunterkünfte: Im Jahr 2009 lag der Kostendeckungsgrad bei nur 26,81% und lag damit sogar weit unter dem Deckungsgrad früherer Jahre. Ein Grund hierfür war, dass im Jahr 2009 Kosten in Höhe von über 20.000,- EUR für den Abbruch der Gebäude Maybachstrasse 9-11 angefallen waren und somit die Ausgaben höher waren als im Vorjahr. Der Hauptgrund für den schlechten Deckungsgrad liegt 2009 jedoch auf der Einnahmenseite, da sich in dieses Jahr anders als die Vorjahre darstellte. 2009 wurden von der Höhe her fast genau so viel Benutzungsgebühren ins Soll gestellt wie 2007 und 2008. Tatsächlich eingegangen (Kassen-IST) waren dagegen wie auch in den Vorjahren nur ca. 60-70% der ins Soll gestellten Benutzungsgebühren (jährlich ca. 75.000,- bis 80.000,- EUR). Somit hätten sich bei den Obdachlosenunterkünften wiederum die Kasseneinnahmereste stark erhöht, da diese Einnahmen nur schwer bzw. zum Teil überhaupt nicht beizutreiben sind und die Zahlungsmoral in diesem Bereich generell schlecht ist. Um Konten zu bereinigen, bei denen die Vollstreckungsmaßnahmen seit Jahren erfolglos verlaufen oder andere Niederschlagungsgründe vorliegen, wurde 2009 eine Summe von rd. 64.000,- EUR aus den Vorjahren im Bereich Nutzungsentschädigung von Obdachlosen durch unbefristete Niederschlagungen in den Sollabgang genommen, um u.a. die stetig ansteigenden Kasseneinnahmereste zu kürzen und um weitere erfolglose Beitreibungsmaßnahmen zu vermeiden (s. auch VFA - Vorlage Nr. 186/2009). Weitere rd. 18.000,- EUR wurden im laufenden Jahr als Sollabgänge gebucht, da Sollstellungen wieder rückgängig gemacht werden mussten, weil z.B. Obdachlose nicht eingezogen, bald wieder ausgezogen, abgeschoben wurden, verstorben sind etc. Darstellung der Benutzungsgebühren im Bereich Obdachlosenunterkünfte

Soll lfd. Jahr Abgang Soll lfd. Jahr Bereinigtes Soll lfd. Jahr Kassen-IST

2007 129.474 € 16.361 € 113.113 € 76.051 €

2008 126.169 € 17.006 € 109.163 € 80.882 €

Neuer Kassenrest

107.574 €

135.854 €

2009 121.391 € 82.423 € 38.968 € 77.100 € 97.721 €

Durch die Soll-Abgänge wurde das laufende Soll von rd. 121.000,- EUR auf 39.000,- EUR gekürzt. Als Folge ergibt sich dann der sehr schlechte Kostendeckungsgrad für das Jahr 2009 von nur 26,81%. Würde man ausnahmsweise den Kostendeckungsgrad 2009 von den Ist-Einnahmen berechnen, würde sich ein Deckungsgrad von rd. 52% ergeben, was wiederum dem Deckungsgrad früherer Jahre entsprechen würde.

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Im Jahr 2010 verbessert sich der Kostendeckungsgrad mit 36,45%; im Vergleich zum Vorjahr um 9,64 Prozentpunkte. Auch in diesem Jahr sind Mindereinnahmen aus den Benutzungsgebühren in Höhe von 33.188,13 EUR entstanden. Somit wurde ein Kassenrest in Höhe von 76 TEUR gebildet. Dem gegenüber stehen Mehrausgaben in Höhe 14.932,17 EUR an die Städt. Wohnbau GmbH als Vergütung und Kostenerstattung. Kinderhaus Bebelstrasse Im Jahr 2009 wurden im Kinderhaus Bebelstrasse eine neue Krippe und ein weiterer Hort eingerichtet. Durch die Umbauarbeiten sind bei der Gebäude- und Grundstücksunterhaltung Kosten in Höhe von 190.000,- EUR entstanden. Aus diesem Grund ist der Kostendeckungsgrad von 33,66 % im Vorjahr auf 26,45 % im Jahr 2009 gesunken. Im Jahr 2010 änderte sich der Kostendeckungsgrad positiv und erhöhte sich auf 35,98%. Nicht veranschlagte Zuweisungen vom Land in Höhe von 38.829,42 EUR und Änderungen bei den Personalausgaben in Höhe von 33.210,20 EUR sind wesentliche Faktoren für die positive Entwicklung des Deckungsgrades. Bei den Elternbeiträgen herrscht eine gute und zuverlässige Zahlungsmoral. Kindergarten Wohngebiet Stotz Im Jahr 2008 fanden im Kindergarten im Wohngebiet Stotz größere Unterhaltungsarbeiten statt. Dies hat sich im Jahr 2009 betragsmäßig deutlich reduziert. Dadurch war der Kostendeckungsgrad auf 24,08 % gestiegen (2008: 19,28 %). 2010 steigt der Deckungsgrad weiter auf 27,20%, Tendenz steigend. Sporthalle Ost Im Jahr 2009 erhielt die Stadt Kornwestheim einen Zuschuss für die Umbaumaßnahme aus dem Programm „Klimaschutz plus“. Auch fanden 2009 keine größeren Unterhaltungsarbeiten statt, so dass der Kostendeckungsgrad für 2009 bei 10,05 %. Im Jahr 2010 sank der Kostendeckungsgrad stark auf 3,3 % herab. Dies resultiert vor allem aus dem Umbau des Foyers, der Toilettenanlage und der Erneuerung der Lüftungsanlage (Konjunkturpaket II). Wobei für die Zuweisung vom Land für das Konjunkturpaket II ein Haushaltsrest in Höhe von rd. 255 TEUR gebildet wurde. Bestattungswesen: Der Kostendeckungsgrad ist von 56,78 % (2008) auf 61,24% im Jahr 2009 gestiegen, da rd. 18.000,- EUR an Gebühren mehr eingenommen werden konnten, als veranschlagt waren und 38.000,- EUR bei der Unterhaltung der Friedhofsanlagen weniger ausgegeben worden sind, was aber nicht von einer Neukalkulation und Anpassung der Bestattungsgebühren abhalten sollte. Auch im Jahr 2010 wurde weniger für die Unterhaltung des Friedhofs und die Erstattung an die Städt. Baubetriebe geleistet wie erwartet. Die Minderausgaben hiervon betragen rd. 54 TEUR. Beim Tierfriedhof gibt es weniger Einnahmen (=7.820,- EUR) durch Gebühren für Tierbestattungen wie veranschlagt (Plan 10.300,- EUR)

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Industriestammgleise: Der Kostendeckungsgrad im Jahr 2010 sinkt im Vergleich zum Vorjahr (2009; 42,50 %) auf 35,40% .Die Überfuhren sind rückläufig. Nach der Kündigung des Gleisanschlussvertrags ins Gewerbegebiet Kreidler konnte der Anstieg auf der Kostenseite begrenzt werden. Die Stadt hat inzwischen als Zugangsvoraussetzung für das Industriestammgleis Nord einen Infrastrukturbenutzungsvertrag mit der DB Netz AG geschlossen. Es gelten die Nutzungsbedingungen für das Industriestammgleis Nord vom 10.05.2010. Im Hinblick auf bauliche Veränderungen im Gewerbegebiet Nord strebt die Verwaltung eine Entwidmung der unwirtschaftlichen Gleisanlagen an. Kulturhaus: Der Kostendeckungsgrad im Jahr 2010 steigt im Vergleich zum Vorjahr (2009; 6,51 %) auf 9,93% durch Mehreinnahmen bei Pachtzinsen, Ersätzen und vermischten Einnahmen in Höhe von 20.188,55 EUR. Außerdem gibt es Einsparungen bei den Personalkosten von rd. 5 TEUR. Die Planung für die Sanierung des Kulturhauses mit Neubau der Stadtbücherei sind fortgeschritten. Wohngebäude: Der Kostendeckungsgrad bei den Wohngebäuden war im Jahr 2009 auf 87,81% gesunken. Grund hierfür waren höhere Ausgaben bei der Gebäudeunterhaltung, aber auch bei den Bewirtschaftungskosten, wie Wasser, Abwasser, Versicherungen und bei den Vergütungen an die Städt. Wohnbau durch Übernahme der Wohngebäude in der Sigel- und der Bolzstrasse. 2010 stieg der Kostendeckungsgrad wieder auf 92,13%, in Folge von Mehreinnahmen aus Miete/Pacht und Betriebskostenersatz. Mehrzweckgebäude Aldinger Str.: Der Kostendeckungsgrad im Jahr 2010 erhöhte sich auf 27,14% (Vorjahr 2009; 21,61%) aufgrund geringerer Personalausgaben.

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Vergleich 2009/2010 Kostenrechnende Einrichtungen

2009 2010

DECKUNGSGRAD EINRICHTUNG

0,00%

100,00% 16,06% 17,39%

Fw . Feuerwehr

58,40% 59,48%

Musikschule Stadtbücherei

3,97% 3,99% 26,81% 36,45%

Obdachlosenunterkünfte

18,87% 17,88%

Städt. Kindergärten

26,45% 35,98% 33,40% 36,34%

Kinderhaus Bebelstr. Schülerhort Lessingstr.

28,89% 24,88% 17,28% 20,42%

Kindertagesstätte Karlstr. Kindergarten Karlstr.

24,08% 27,20%

Kiga Stolz Sporthalle Ost Stadionsporthalle Rechberghalle Sporthalle Pattonville

10,05% 3,30% 7,77% 8,03% 5,70% 12,70% 6,86% 7,94% 23,07% 24,32%

Kindersportschule

81,91% 83,72%

Märkte

61,24% 71,42%

Bestattungswesen Öfftl. Bedürfnisanstalten

14,45% 12,95% 88,81% 89,33%

Städt. Baubetriebe 42,50% 35,40%

Industriestammgleise Kulturhaus

6,51% 9,93% 87,81% 92,13%

Wohngebäude Mehrzw eckgeb. Aldinger Str. Mehrzw eckgeb. ehem. Bahnhof

21,61% 27,14% 24,79% 25,26%

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O.

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Staatliche Zuschüsse und Abrechnungen mit anderen Trägern Nach Ansicht des Rechnungsprüfungsamts werden die Fördermöglichkeiten für Investitionsmaßnahmen und andere städtische Aufgaben ausgeschöpft. Folgende Maßnahmen wurden 2010 überprüft: a) Zuschüsse „ Feuerwehr- und Schöller-Areal“ (Teilauszahlungsantrag) b) Zuschüsse IVP Weimarstraße (Teilauszahlungsantrag) c) Zuschüsse Sanierungsgebiet Nördl. Jakobstrasse / Holzgrundstrasse Süd-Ost (Teilauszahlungsantrag) d) Zuschüsse Sanierungsgebiet Lange Strasse / Mühlhäuser Strasse (Teilauszahlungsantrag) e) Zuschüsse Sanierung „Soziale Stadt – Weststadt“ (Teilauszahlungsantrag) f) Zuschüsse Sanierungsgebiet Südliches Rangierbahnhofgelände (Teilauszahlungsantrag) g) Zuschuss Projekt „Stärken vor Ort“ (Lokales Kapital für Soziale Zwecke) Verwendungsnachweis 2009 h) Zuschüsse für Altlastenerkundungen, Sanierung der Altstandorte „ehemaligen Tierkörperbeseitungsantstalt“, Schlammlagerplatz „Kühloch“ i)

Musikschule (Zuschuss für pädagogisches Personal)

j)

Sprachförderung ausländischer Kinder im Vorschulalter

k) Förderung von außerschulischer Hausaufgabenhilfe für ausländische Schüler l)

Abrechnung Schulaufwand Eugen-Bolz-Förderschule mit der Gemeinde Remseck

m) Abrechnung mit den Kirchen über die ungedeckten Betriebskosten der Kindergärten n) Zuschüsse für Vereine Das Rechnungsprüfungsamt hat aufgrund der Förderbestimmungen Verwendungsnachweise (Zwischennachweise und Endverwendungsnachweise), die dem Regierungspräsidium vorzulegen sind, vorab zu prüfen. Im Bereich der städtebaulichen Erneuerung wird aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auf Vorschlag des Wirtschaftsministeriums auf die Unterschrift des Rechnungsprüfungsamtes verzichtet. Innerhalb der Stadtverwaltung Kornwestheim werden die Teilzahlungsanträge und Verwendungsnachweise weiterhin vorab geprüft. Unsere uneingeschränkten Prüfungsbestätigungen sind Voraussetzung für die Bearbeitung der Zwischennachweise und damit für die Auszahlung der beantragten Fördermittel durch das Regierungspräsidium. Auch bei den Endverwendungsnachweisen (Abrechnungen) erwartet das Regierungspräsidium unsere uneingeschränkten Bestätigungen.

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Unsere Prüfungsbemerkungen zu den Verwendungsnachweisen sind von den städtischen Ämtern ausgeräumt worden, so dass wir alle Zwischennachweise und alle Abrechnungen uneingeschränkt bestätigen konnten.

P.

Beziehungen Stadt – Eigenbetrieb Stadtentwässerung (SEK) Die Stadtwerke Kornwestheim wurden als Unternehmen der Stadt Kornwestheim nach dem Eigenbetriebsgesetz vom 08.01.1992 sowie der Durchführungsverordnung vom 07.12.1992 geführt. Zweck des Eigenbetriebs war bis 31.12.2007 die Versorgung der Stadt Kornwestheim mit Gas und Wasser sowie die Erzeugung und Verteilung von Fernwärme, der Bau und Betrieb von Parkhäusern und der Betrieb des städtischen Hallenbades. Zum 01.01.1999 wurde die Zweckbestimmung erweitert um den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb der Abwasserbeseitigung einschließlich der Kläranlage In seiner Sitzung vom 22.07.2008 hat der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim eine gesellschaftsrechtliche Fusion des Versorgungs- und Bäderbetriebs der Stadtwerke Kornwestheim mit den Stadtwerken Ludwigsburg rückwirkend zum 01.01.2008 beschlossen. Die Bereiche Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung sowie das City-Parkhaus und das Alfred-KercherBad wurden zu diesem Zeitpunkt aus dem Eigenbetrieb Stadtwerke Kornwestheim ausgliedert. Gegenstand des Eigenbetriebs Stadtwerke Kornwestheim ist damit nur noch die Unterhaltung und der Betrieb der städtischen Abwasserbeseitigung. Da durch die Ausgliederung das gesamte kaufmännische sowie teilweise das technische Personal der Abwasserbeseitigung auf die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH übergegangen ist, wurde die Betriebsführung zum 01.01.2009 per Betriebsführungsvertrag vom 10.02.2009 an die Stadtwerke Ludwigsburg - Kornwestheim GmbH übertragen. Der Eigenbetrieb „Stadtwerke Kornwestheim“ wurde mit Beschluss des Gemeinderats vom 14.05.2009 in den Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Kornwestheim (SEK)“ umbenannt. Gleichzeitig wurde die Betriebssatzung entsprechend angepasst. Für die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Kornwestheim wurde am 15.05.2009 die vorgesehene Geschäftsordnung erlassen. Innerhalb der in der Hauptsatzung geregelten Zuständigkeiten entscheidet der Gemeinderat als Betriebsausschuss und der VFA bzw. AUT als beschließende Ausschüsse über Angelegenheiten des Eigenbetriebs. Für die Oberbürgermeisterin und die Betriebsleitung gilt dies entsprechend der Betriebssatzung. Die redaktionellen Anpassungen in der Hauptsatzung zur Umstrukturierung der Stadtwerke zum Eigenbetrieb Stadtentwässerung Kornwestheim sind mit Beschluss des Gemeinderats vom 18.05. 2010 erfolgt. Der Jahresabschluss der Stadtentwässerung Kornwestheim konnte noch nicht durch den Gemeinderat festgestellt werden, da die durch das Rechnungsprüfungsamt erforderliche Feststellung zum Jahresabschluss 2009 noch nicht erfolgt ist. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

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Bis zum 31.12.2010 betrug das eingebrachte Stammkapital 2.556.000,00 Euro. Mit Beschluss über die Änderung der Betriebssatzung vom 16.12.2010 wurde es aus marktwirtschaftlichen Gründen auf 0,00 Euro festgelegt. Das Stammkapital des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Kornwestheim wurde oben genannten Höhe in ein Trägerdarlehen umgewandelt. Der kaufmännische Bereich der Stadtwerke Kornwestheim war seither auch für das Erhebungsverfahren zum Abwasserbeitrag zuständig. Mit der Bildung des Eigenbetriebs für die Abwasserbeseitigung ist die Pflicht zur Festsetzung des Abwasserbeitrags nach der Abwassersatzung wieder zum Bauverwaltungsamt zurückgekehrt. Wie bereits früher ausgeführt, muss die Datenübermittlung verbessert und der Informationsmangel behoben werden. Das Verfahren ist durch die den Beitrag erhebende Stelle für die Berechnung und Veranlagung im Ablauf darzustellen. Neu zu berücksichtigen sind die Veränderungen bei den Niederschlagsflächen im Zusammenhang mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr. Informationen über Veränderungen überbauter Flächen und Versiegelungen von Oberflächen sind für die Veranlagung der Abwassergebühren zu erheben und dem Eigenbetrieb zur Verfügung zu stellen.

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V. Abschließendes Ergebnis der Prüfung Das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen ist im Haushaltsjahr 2010 geordnet gewesen. Die Verschuldung ist unbedenklich. Die Investitionen konnten überwiegend aus eigenen Mitteln finanziert werden. Die stetige Aufgabenerfüllung (§ 77 Abs. 1 GemO) war im Prüfungszeitraum gesichert. Aufgrund der im Verlauf der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse wird nach § 110 GemO bestätigt, dass a) bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist und das Jahresergebnis richtig ermittelt wurde, b) die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, c) der Haushaltsplan soweit möglich eingehalten worden ist, wobei zu erheblichen überund außerplanmäßigen Ausgaben jeweils die vorgeschriebene Zustimmung der zuständigen Organe eingeholt wurde, d) Vermögen und Schulden in der Jahresrechnung richtig nachgewiesen sind.

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Das Rechnungsprüfungsamt kann deshalb dem Gemeinderat empfehlen, die Jahresrechnung der Stadt Kornwestheim für das Haushaltsjahr 2010 nach § 95 Abs. 2 GemO wie folgt festzustellen:

I. Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung - in EUR –

Jahr 2010 Verwaltungshaushalt SBT. 1 1. Soll-Einnahmen 2. Neue Haushaltseinnahmereste 3. Zwischensumme 4. Ab: Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr 5. Bereinigte SollEinnahmen 6. Soll-Ausgaben 7. Neue Haushaltsausgabereste 8. Zwischensumme 9. Ab: Haushaltsausgabereste vom Vorjahr 10.Bereinigte SollAusgaben 11.Differenz 10./.5 (Überschuss)

Vermögenshaushalt SBT. 2

Gesamthaushalt SBT. 1 + 2

63.325.470,38

10.842.466,63

74.167.937,01

0,00

1.793.339,91

1.793.339,91

63.325.470,38

12.635.806,54

75.961.276,92

0,00

0,00

0,00

63.325.470,38

12.635.806,54

75.961.276,92

63.301.954,35

14.278.699,40

77.580.653,75

23.516,03

4.987.146,43

5.010.662,46

63.325.470,38

19.265.845,83

82.591.316,21

0,00

6.630.039,29

6.630.039,29

63.325.470,38

12.635.806,54

75.961.276,92

0,00

0,00

0,00

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II. Vermögen der Stadt A. Geldvermögensrechnung - in EUR Stand 01.01.2010

Zugänge 2010

Abgänge 2010

Stand 31.12.2010

84.641.390,37

2.180.000,00

3.497.438,82

83.323.951,55

B. Sachvermögen - in EUR – Bewertet war nur das Sachvermögen der so genannten Kostenrechnenden Einrichtungen Stand 01.01.2010

Zugänge 2010

Abgänge 2010

Stand 31.12.2010

37.141.898,73

1.549.614,40

620.154,89

38.071.357,39

III. Schulden - in EUR Stand 01.01.2010

Zugänge 2010

Abgänge 2010

Stand 31.12.2010

350.591,22

0,00

70.687,04

279.904,18

Kornwestheim, den 10.10.2012 Städtisches Rechnungsprüfungsamt Amtsleitung

Werner Lackinger

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